Integrierter Bachelor (LL.B.)
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen rund um das Thema “Integrierter Bachelor” gemäß § 20b JAG M-V.
Aktuelles
Stand: 29.07.2026
Die Satzung zur Verleihung des Hochschulgrades “Bachelor of Laws” wurde in der Julisitzung vom Senat verabschiedet. Sie liegt nun dem Justiz- und Wissenschaftsministeriums zur Anzeige bzw. Genehmigung vor. Nach erfolgter genehmigung werden wir sie hier veröffentlichen und über die Einzelheiten zum Antragsverfahren informieren.
Stand: 03.02.2026
Derzeit erarbeitet die Fakultät eine Satzung zur Umsetzung der Verleihung des Bachelors gemäß § 20b JAG M-V, in welcher das konkrete Antragsverfahren geregelt sein wird. Derzeit können wir dazu noch keine näheren Auskünfte erteilen. Die Satzung wird spätestens Ende 2026 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können die Anträge auf Verleihung des Grades “Bachelor” gestellt und bearbeitet werden. Wir werden Sie hier über den Fortschritt informieren.
Voraussetzungen zur Verleihung des LL.B.
Gemäß § 20b Abs. 1 JAG M-V wird der Bachelorgrad auf Antrag verliehen, wenn nach dem 31.12.2017:
1. erstmals die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung in Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sind oder man vom Landesjustizprüfungsamt zugelassen wurde und
2. die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer Universität in Mecklenburg-Vorpommern bestanden wurde.