Die Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs jeweils 5stündigen Klausuren in den Gebieten Privatrecht (3 Klausuren), Öffentliches Recht (2 Klausuren) und Strafrecht (eine Klausur) sowie einer mündlichen Prüfung.

Informationen des Landesjustizprüfungsamtes:

Staatliche Pflichtfachprüfung

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an das Landesjustizprüfungsamt.

Im Dekanat kann und darf in diesen Angelegenheiten keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden.