Zulassung zur Staatlichen Pflichtfachprüfung
Alle relevanten Informationen zur Staatl. Pflichtfachprüfung (einschl. zahlreicher Downloads) werden
durch das Landesjustizprüfungsamt bekannt gegeben:
Informationen, Formulare und Downloads
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an das Landesjustizprüfungsamt.
Im Dekanat kann und darf in diesen Angelegenheiten keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden.