Die Staatliche Pflichtfachprüfung
Die Staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs jeweils 5stündigen Klausuren in den Gebieten Privatrecht (3 Klausuren), Öffentliches Recht (2 Klausuren) und Strafrecht (eine Klausur) sowie einer mündlichen Prüfung.
Informationen des Landesjustizprüfungsamtes:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an das Landesjustizprüfungsamt.
Im Dekanat kann und darf in diesen Angelegenheiten keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden.
Informationsveranstaltung des Landesjustizprüfungsamtes
Am 12. November 2026 um 12:15 Uhr findet im Hörsaal 4 (Ernst-Lohmeyer-Platz 6) eine Informationsveranstaltung über die Zulassungsvoraussetzungen und den Ablauf der Staatlichen Pflichtfachprüfung statt.
Aushang Infoveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung (PDF)
Informationsveranstaltung zum Referendariat in M-V
Am 12. November 2026 um ca. 14 Uhr im Hörsaal 4 (Ernst-Lohmeyer-Platz 3) wird Frau Richterin Schröder vom Oberlandesgericht Rostock über das Rechtsreferendariat in M-V informieren und Fragen hierzu beantworten.