Die Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs jeweils 5stündigen Klausuren in den Gebieten Privatrecht (3 Klausuren), Öffentliches Recht (2 Klausuren) und Strafrecht (eine Klausur) sowie einer mündlichen Prüfung.

Informationen des Landesjustizprüfungsamtes:

Staatliche Pflichtfachprüfung

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an das Landesjustizprüfungsamt.

Im Dekanat kann und darf in diesen Angelegenheiten keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden.

Informationsveranstaltung des Landesjustizprüfungsamtes

Am 30. Mai 2024 um 12:00 Uhr findet im Hörsaal 1.22 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) eine Informationsveranstaltung über die Zulassungsvoraussetzungen und den Ablauf der Staatlichen Pflichtfachprüfung statt.

Aushang Infoveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung (PDF)

Informationsveranstaltung zum Referendariat in M-V

Am 30. Mai  2024 um ca. 13 Uhr im Hörsaal 1.22 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) werden Frau Dr. Düring vom Oberlandesgericht Rostock und Herr Waßmann vom Landesjustizprüfungsamt über das Rechtsreferendariat in M-V informieren und Fragen hierzu beantworten.

Aushang Infoveranstaltung Refendariat (PDF)