Zwischenprüfung nach PrüfO 2010
Die Fachprüfungen sollen bis zum Ende des 4. Semesters das erste Mal abgelegt worden sein.
Die (studienbegleitende) Zwischenprüfung besteht aus insgesamt vier Fachprüfungen in folgenden Bereichen (§ 17 Abs. 1 PrüfO):
- Allgemeine Grundlagen des Rechts (Klausur)
- Öffentliches Recht (Klausur, Hausarbeit)
- Privatrecht (2 Klausuren, Hausarbeit)
- Strafrecht (Klausur, Hausarbeit)
Empfohlener Ablauf der Zwischenprüfungen
Studienaufnahme: Wintersemester, gem. StudO
Semester | Fachprüfung | Lehrveranstaltung | Prüfungsleistung | Anmeldefrist |
---|---|---|---|---|
1. (WS) | Grundlagen des Rechts | Historische Grundlagen des Rechts oder Gesellschaftliche und politische Grundlagen des Rechts oder Einführung in die BWL für Juristen. | Klausur (90 Minuten) | i.d.R. Anfang Dezember |
2. (SS) | Privatrecht | Anfängerübung im Privatrecht |
eine Klausur zu den "Allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts" und eine Klausur zu den "Grundlagen des Allgemeinen Schuldrechts" (jeweils 120 Min.), Hausarbeit (Bearbeitung der Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 2. Sem.) | i.d.R. bis Ende der 1. Vorlesungswoche |
3. (WS) | Öffentliches Recht | Anfängerübung im Öff. Recht | eine Klausur (120 Minuten), Hausarbeit | i.d.R. bis Ende 1. Vorlesungswoche |
4. (SS) | Strafrecht | Anfängerübung im Strafrecht | eine Klausur (120 Minuten), Hausarbeit | i.d.R. bis Ende 1. Vorlesungswoche |
Studienaufnahme SoSe, gem. StudO
Semester | Fachprüfung | Lehrveranstaltung | Prüfungsleistung | Anmeldefrist |
---|---|---|---|---|
1. (SS) | Grundlagen des Rechts | Philosophische Grundlagen des Rechts oder Wirtschaftliche Grundlagen des Rechts oder Einführung in die VWL. |
Klausur (90 Minuten) | i.d.R. im Mai |
2. (WS) | Strafrecht | Anfängerübung im Strafrecht |
Klausur (120 Min.), Hausarbeit (Bearbeitung der Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit vor dem 2. Sem.) | i.d.R. bis Ende der 1. Vorlesungswoche |
3. (SS) | Privatrecht | Anfängerübung im Privatrecht | eine Klausur zu den "Allgemeinen Lehren des Bürgerlichen Rechts" und eine Klausur zu den "Grundlagen des Allgemeinen Schuldrechts" (jeweils 120 Min.) | wie oben (entsprechend) |
Öffentliches Recht | Anfängerübung im Öff. Recht | Klausur (120 Minuten), Hausarbeit | wie oben (entsprechend) |
Die Angaben zur Anmeldefrist sind unverbindlich.
Maßgeblich sind die entsprechenden Bekanntmachungen des Prüfungsausschusses/des Zentralen Prüfungsamts.
Verbotene Hilfsmittel bei Aufsichtsarbeiten
Vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung des Prüfungsausschusses aus wichtigen Gründen werden bei Aufsichtsarbeiten Computer, Notebooks, Netbooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartphones oder ähnliches elektronisches Gerät als verbotene Hilfsmittel eingestuft.
Bereits das Mitführen solcher Geräte in den Prüfungsraum führt zur Annahme eines Täuschungsversuchs.
Hinweise zur Zwischenprüfung
Aus-/Abgabetermine der Hausarbeiten
Hinweise des Zentralen Prüfungsamts
Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaften
Hinweise zu den Zwischenprüfungen s. §§15-21