Dr. Marcin Czechowski von der Pommerschen Universität Słupsk (Polen) hält am 19.05.25 um 18 Uhr im SR 0.27 (ELP1) einen Gastvortrag zum Thema "Nachrichtendienste in Polen und Deutschland. Ausgewählte rechtliche Aspekte der Tätigkeit".
Zu den Grundpflichten eines jeden Staates gehört, die Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit seines Territoriums sowie die innere Sicherheit für seine Bürger zu gewährleisten. Beide Aufgaben gehören zur öffentlichen Sicherheit. Bedrohungen können hier militärischer, wirtschaftlicher, politischer oder bildungspolitischer Natur sein. Für die Sicherheit der Bürger übernehmen verschiedene staatliche Institutionen, Unternehmen oder Gesundheitsdienstleister die Verantwortung. Zu diesen Institutionen gehören jedoch in erster Linie die Streitkräfte, uniformierte Verbände und Nachrichtendienste. Die Nachrichtendienste in Polen und Deutschland sind in einen zivilen und einen militärischen Bereich unterteilt. Der Kader der Nachrichtendienste besteht in beiden Ländern aus den Führungskräften, Offizieren/Beamten und Mitarbeitern. Die Tätigkeit von Nachrichtendiensten in Polen und Deutschland wirf eine Vielzahl von spezifischen Rechtfragen auf, die sich auf die in den nationalen Gesetzen enthaltenen Regelungen beziehen. Gut funktionierende Nachrichtendienste sind für den Staat von großer Bedeutung, da sie gerade in unruhigen Zeiten wie den aktuellen eine wichtige Sicherheitsgarantie darstellen.
Marcin Czechowski – Dr. jur., Assistent für Forschung und Lehre an der Pommerschen Universität in Słupsk, Rechtsanwalt, Soldat der Reserve, Autor wissenschaftlicher Publikationen im Bereich des öffentlichen Rechts, des Beamtenrechts, des Arbeitsrechts, des Sozialrechts und des Verfahrensrechts.
Interessierte sind herzlich eingeladen.
Prof. Dr. Harrendorf
Dekan