WBGU-Gutachten "Gesund leben auf einer gesunden Erde" vorgestellt

Prof. Dr. Sabine Schlacke ist Co-Vorsitzende des WPKS-Lenkungskreises. © WBGU

Prof. Dr. Sabine Schlacke hat am 14.06.2023 in Berlin in Ihrer Funktion als Co-Vorsitzende des WBGU das neue WBGU Gutachten 2023 mit dem Titel „Gesund leben auf einer gesunden Erde“ an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Judith Pirscher, Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung übergeben.

In seinem aktuellen Hauptgutachten arbeitet der „Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) Zusammenhänge zwischen planetaren Risiken wie Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung und menschlicher Gesundheit heraus. Es werden die Auswirkungen zivilisatorischer Entwicklung auf die Zunahme von Krankheiten herausgearbeitet. Zur Lösung dieser Probleme entwickelt der WBGU die Vision „gesunder Menschen auf einer gesunden Erde“, in der elementare menschliche Lebensbereiche – Ernähren, Bewegen, Wohnen – gesund und umweltverträglich gestaltet und die vorherrschenden Risiken Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Verschmutzung durch Einhaltung der planetaren Grenzen bewältigt werden.

„Es ist dringend, eine langfristige, über das Jahr 2030 hinausreichende gemeinsame Governance für Umwelt- und Gesundheitsschutz abzustimmen. Der aktuell innerhalb der WHO verhandelte Pandemievertrag eröffnet ein Möglichkeitsfenster für stärkere inhaltliche und institutionelle Verzahnungen mit UNEP, FAO und WOAH, der Weltorganisation für Tiergesundheit“, sagt Prof. Dr. Sabine Schlacke.

Der WBGU formuliert in seinem Gutachten klare Ansatzpunkte, um diese Dringlichkeitsgovernance zu etablieren. Die Agenda 2030 sollte sowohl national als auch international als Handlungsauftrag für die Verwirklichung der Vision „Gesund leben auf einer gesunden Erde“ verankert werden. Die Bedrohungslage wird als so dringlich eingeschätzt, dass das Gremium die Umsetzung des Health-in-all-Policies-Ansatzes und dessen beständige Evaluierung empfiehlt. Dieser sieht vor, gesundheitliche Belange in allen Ressorts und auf allen politischen Ebenen zu verankern und so den kooperativen Erhalt der Lebensgrundlagen zu gewährleisten.

Das Recht auf gesunde Umwelt sollte als Menschenrecht in nationale Verfassungen und Menschenrechtskataloge, insbesondere in das Grundgesetz und die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden. Diese Elemente einer Dringlichkeitsgovernance sollten für die Bundesregierung handlungsleitend sein, um sich im Sinne von Leadership für eine verknüpfte und umsetzungsorientierte Gesundheits- und Umweltpolitik in Foren der UN, der EU, in der G7, G20 sowie gegenüber Unternehmen und Zivilgesellschaft einzusetzen.

Quelle: Presseerklärung der WGBU vom 14. Juni.2023

 


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