Antonia Taute erhält DStV-Dissertationspreis 2025

Im Rahmen des 37. StPO-Nordseetreffens auf Sylt wurde Dr. Antonia Taute für ihr fundiertes und tiefgreifendes Werk „Beweisverbote zum Nachteil des Beschuldigten? Wahrheit, Gerechtigkeit und Fairness im Strafprozess“ der DStV-Dissertationspreis 2025 verliehen.

Der Deutsche Strafverteidiger e.V. (DStV)vergibt diesen Preis jährlich für herausragende Dissertationen, die sich in besonderer Weise um das Straf- bzw. Strafprozessrecht und die Strafverteidigung verdient gemacht haben. 

Dr. Antonia Taute widmet sich in ihrem Werk der bislang wissenschaftlich ungeklärten und höchst praxisrelevanten Frage, ob § 136a StPO auch bei entlastenden Beweisergebnissen anwendbar ist. Sie zeigt, dass ein Beweisverbot in dieser Konstellation weder verfassungsrechtlich zwingend noch kriminalpolitisch überzeugend ist und derzeit erhebliche Schutzlücken für den Beschuldigten bestehen. Nach einer Analyse der Grundlagen des Strafverfahrensrechts einschließlich eines rechtsvergleichenden Blickes auf Österreich und die Schweiz entwickelt die Autorin auf dieser Basis einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, der die Beschuldigtenrechte stärkt und damit die Effektivität der Strafverteidigung nachhaltig verbessert. 

Dr. Antonia Taute war von April 2021 bis Dezember 2025 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Deutsches und Internationales Zivilprozessrecht (Lehrstuhlinhaberin Frau Prof. Dr. Sigrid Lorz) tätig.

Die Dissertation ist in der Schriftenreihe Deutsche Strafverteidiger e.V. im Nomos Verlag erschienen.