Außerplanmäßige Professur für Bürgerliches Recht

Prof. Steffen Schlinker

Achtung! Korrekturassistenten gesucht!

Am Lehrstuhl werden dringend Korrekturassistenten gesucht. 

Voraussetzung: mindestens ein "befriedigend" in der Ersten juristischen Staatsprüfung.  

Interessenten melden sich bitte per E-Mail bei Frau Fischer (susanne.fischer@uni-greifswald.de)  

Veranstaltungen Sommersemester 2026

Lehrveranstaltung

Zeit Ort Für wen? Anmeldung?

Rechtsgeschäftslehre Vertiefung

Di. 10:00 - 12:00 Uhr HS 3 Rub 1 1. Sem. LV.-Nr.: 2111197

Kleine Übung im Privatrecht I

Mo. 14:00 - 16:00 Uhr, Klausuren 14:00 - 16:00 Uhr HS 4 ELP 6 3./4. Sem. LV.-Nr.: 2102062

Übung für Vorgerückte im Privatrecht I

Mo. 10:00 - 12:00 Uhr, Klausuren 10:00 bis 13:00 Uhr HS 3 ELP 6 5./6. Sem. LV.-Nr.: 2102020

Verfassungsgeschichte

Di. 14:00 - 16:00 Uhr HS 3 ELP 6 1./2. Sem. LV.-Nr.: 2101008

Examensklausurenkurs

Fr. 16:00 -18:00 Uhr , 
Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
Fr. HS 1.22 ELP 1, Sa. HS LOE 70 7./8. Sem. LV.-Nr.: 2100000

Hinweis auf Remonstrationen:

Hausarbeit

Der Besuch der Hausarbeitsbesprechung muss durch Unterschrift nachgewiesen werden.

Eine schriftliche Begründung der Remonstration ist innerhalb von zwei Wochen einzureichen. Darin ist nicht nur darzulegen, welcher Punkt in der Korrektur nicht richtig gewürdigt worden sein soll, sondern auch schlüssig darzutun, weshalb dieser Umstand eine bessere Bewertung der Arbeit insgesamt herbeiführen soll.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Remonstration die Arbeit vollständig neu bewertet wird, so dass auch eine reformatio in peius (eine Schlechterbewertung) im Bereich des Möglichen liegt.

Es wird zudem ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewertungsfehler nicht zwangsläufig eine Anhebung der Bewertung nach sich zieht, weil entweder der fehlerhaft gewürdigte Aspekt der Prüfungsleistung keine tragende Bedeutung für die vergebene Bewertung hat oder unter der Maßgabe der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer die gleichmäßige Gewichtung nicht mehr gewährleistet ist.

 

Klausur

Der Besuch der Klausurbesprechung muss durch Unterschrift nachgewiesen werden.

Eine schriftliche Begründung der Remonstration ist innerhalb einer Woche einzureichen. Darin ist nicht nur darzulegen, welcher Punkt in der Korrektur nicht richtig gewürdigt worden sein soll, sondern auch schlüssig darzutun, weshalb dieser Umstand eine bessere Bewertung der Arbeit insgesamt herbeiführen soll.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle einer Remonstration die Arbeit vollständig neu bewertet wird, so dass auch eine reformatio in peius (eine Schlechterbewertung) im Bereich des Möglichen liegt.

Es wird zudem ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bewertungsfehler nicht zwangsläufig eine Anhebung der Bewertung nach sich zieht, weil entweder der fehlerhaft gewürdigte Aspekt der Prüfungsleistung keine tragende Bedeutung für die vergebene Bewertung hat oder unter der Maßgabe der Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer die gleichmäßige Gewichtung nicht mehr gewährleistet ist.