SCHWERPUNKTBEREICH ARBEITSRECHT IM INTERNATIONALEN KONTEXT
Rund 90 % der mehr als 42 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – schon daran zeigt sich die enorme gesellschaftliche Relevanz des Arbeitsrechts. Kaum ein anderes Rechtsgebiet prägt den Berufsalltag von Juristinnen und Juristen so stark: Ob als angestellter Anwalt, als Unternehmensjuristin, als Richter:in oder durch eine Spezialisierung im Arbeitsrecht – arbeitsrechtliche Fragestellungen begleiten fast jede juristische Laufbahn.
Im Schwerpunkt Arbeitsrecht im internationalen Kontext erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die gesamte Breite des Fachs. Dazu gehören das Individualarbeitsrecht, das Tarif- und Arbeitskampfrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitsprozessrecht. Daneben schlagen Sie Brücken zu angrenzenden Disziplinen wie Gesellschaftsrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht – und lernen etwa die Grundlagen der Unternehmensmitbestimmung oder die Bedeutung von Sperrzeiten und Kurzarbeitergeld kennen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den internationalen und europäischen Bezügen: Neue Arbeitsformen, Globalisierung und Digitalisierung stellen das Arbeitsrecht immer wieder vor spannende Herausforderungen. Sie trainieren nicht nur die Lösung konkreter Fälle, sondern entwickeln ein vertieftes methodisches Verständnis dafür, wie sich das Arbeitsrecht im Zusammenspiel mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht zu einem stimmigen Gesamtsystem entfaltet.
Warum sollten Sie sich für diesen Schwerpunkt entscheiden?
- Weil Sie den zivilrechtlichen Pflichtfachstoff festigen und zugleich ein tiefes Verständnis für die Schnittstellen von Arbeitsrecht, Wirtschaft und Gesellschaft gewinnen.
- Weil Sie lernen, komplexe juristische Fragen nicht nur national, sondern auch im internationalen Kontext zu durchdringen.
- Weil Sie sich praxisnah auf ein Rechtsgebiet vorbereiten, das in nahezu jedem juristischen Berufsfeld unverzichtbar ist.
Der Schwerpunkt Arbeitsrecht im internationalen Kontext verbindet theoretische Tiefe mit hoher Praxisrelevanz – und bietet Ihnen damit exzellente Perspektiven für Ihre berufliche Zukunft.
Lehrprogramm
Vertiefung Individualarbeitsrecht (mit unionsrechtlichen Bezügen), 2 SWS
Das Individualarbeitsrecht, insbesondere das Recht der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, hat eine hohe Praxisrelevanz. Die Streitigkeiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses machen ca. 80% der Verfahren vor den Arbeitsgerichten aus. Die Beendigungstatbestände, Befristung, ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie Aufhebungsverträge stehen daher im Mittelpunkt der Vorlesung. Einen zweiten Schwerpunkt bildet die Einwirkung des europäischen Arbeitsrechts auf das nationale Arbeitsrecht. Sie erhalten einen Überblick über die Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts. Es werden methodische und dogmatische Grundlagen der Einwirkung des Unionsrechts auf das nationale Arbeitsrecht erarbeitet und anhand exemplarisch ausgewählter Bereiche des europäischen Individualarbeitsrechts erläutert und diskutiert (Arbeitnehmerfreizügigkeit, Antidiskriminierungsrecht, atypische Arbeitsverhältnisse, Massenentlassung).
Die Lehrveranstaltung baut auf der Pflichtfachvorlesung Individualarbeitsrecht auf.
Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen (Kollektives Arbeitsrecht I), 2 SWS
Die Partizipation von Arbeitnehmervertretern durch Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen ist eine der beiden Säulen des Kollektiven Arbeitsrechts in Deutschland. Die Vorlesung behandelt ausführlich die Beteiligung der Arbeitnehmer durch Betriebsräte im Rahmen der Betriebsverfassung. Erläutert werden die Organisation der Arbeitnehmerbeteiligung, die Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreter. Im letzten Drittel der Vorlesung steht sodann die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz 1976 im Mittelpunkt. Die Voraussetzungen für die Mitbestimmung, die Wahl der Arbeitnehmervertreter und deren Rechtsstellung im Aufsichtsrat werden behandelt.
Tarif und Arbeitskampfrecht (Kollektives Arbeitsrecht II), 2 SWS
Die Sozialpartnerschaft gehört zu den prägenden Elementen der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Das Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht ist damit eine der beiden Säulen des Kollektiven Arbeitsrechts. Die Vorlesung geht im ersten Teil auf die Rechtsstellung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen ein. Der Hauptteil der Veranstaltung befasst sich mit dem Tarifvertragsrecht, insbesondere mit dem Abschluss, Inhalt und der Beendigung von Tarifverträgen und deren Rechtswirkungen. Im letzten Teil wird das Arbeitskampfrecht als notwendige Ergänzung des Tarifvertragsrechts behandelt. Dabei stehen der Streik, seine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und seine Rechtsfolgen im Mittelpunkt.
Klausurübung im Arbeitsrecht, 1 SWS
Begleitend zur Vorlesung findet jeweils in der zweiten Semesterhälfte eine Übung statt, die der Festigung des Stoffs der Vorlesung anhand von Fällen und der Vorbereitung auf die Abschlussklausur im Schwerpunktbereich dient. Die Teilnahme an der Übung ist freiwillig.
Weitere Lehrveranstaltungen
Ebenfalls Gegenstand des Schwerpunktbereichs ist das Internationale Zivilprozessrecht, das von Prof. Dr. Sigrid Lorz angeboten wird sowie ein Seminar, das wahlweise im Arbeitsrecht oder im Internationalen Zivilprozessrecht belegt werden kann.
Hinweise zur Studienarbeit
Im Schwerpunktbereich Arbeitsrecht im internationalen Kontext wird im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung studienbegleitend sowohl im Winter- als auch im Sommersemester ein Seminar angeboten, in dessen Rahmen die für das Bestehen der Schwerpunktbereichsprüfung erforderliche Studienarbeit angefertigt werden kann.
Die Ausgabe der Themen für die Studienarbeit erfolgt in den ersten beiden Wochen der vorlesungsfreien Zeit durch das Prüfungsamt. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Wochen. Die Studienarbeit wird in dem der Bearbeitung nachfolgenden Semester im Rahmen eines Seminars präsentiert. Die Dauer der Präsentation einschließlich der mündlichen Prüfung soll dabei 45 Minuten nicht überschreiten.
Allgemeine Informationen zur Studienarbeit finden Sie unter https://rsf.uni-greifswald.de/studium/rechtswissenschaften-studieren/rechtswissenschaften-staatsexamen/spb/pruefung/