Die Staatsanwaltschaft und das Legalitätsprinzip – Die erfahrene Generalstaatsanwältin Busse gibt praktische Einblicke
10.12.2025
Vor welchen Herausforderungen steht die Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern? Welche Voraussetzungen muss ein Bewerbender für eine erfolgreiche Karriere in der Staatsanwaltschaft mitbringen? Wie steht es um die Umsetzung des Legalitätsprinzips?
Zunächst referierte Frau Christine Busse, Generalstaatsanwältin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, über die dogmatischen Grundlagen des Legalitätsprinzips als eine der relevantesten Prozessmaximen des deutschen Strafprozessrechts. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmenden mit der Referentin über die Einflussfaktoren auf die Objektivität der Staatsanwaltschaft, die Kriminalitätsentwicklung in unserem Bundesland, die gesunkenen Noten-Anforderungen an zukünftige Bewerbende sowie die Attraktivität des staatsanwaltlichen Berufs, der auch Entscheidungsfreudigkeit voraussetze. Handlungsbedarf bestehe – so Busse – aufgrund entstehender Personalengpässe, da nach gegenwärtigen Analysen jeder der rund 170 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in MV ca. 30 % Mehrarbeit übernehmen müsse im Vergleich zu einem vollbesetzten Personalkörper.
Im kommenden Semester werden die praktischen Einblicke des juristischen Berufslebens im Rahmen der Vortragsreihe GreifPRAXIS fortgesetzt. Die genauen Termine folgen.



RA Karin Franke und RA Verina Speckin über die Tätigkeit in der Anwaltschaft von MV
12.11.2025
Den Kopf gefüllt mit dem gegenwärtigen Studienalltag von Klausuren über Hausarbeiten bis hin zu Vorlesungen, wobei oft der Blick in die Ferne, in die berufliche Zukunft fehlt. Welche Voraussetzungen sind für eine mögliche Bewerbung relevant? Welche Perspektiven gibt es gerade hier, in Mecklenburg-Vorpommern? Wie gelingt der Einstieg in die Praxis und kann man diesen Werdegang planen? Diesen Fragen und vielen weiteren Alltäglichkeiten und Mysterien des Anwaltsberufes stellten sich RA Karin Franke und RA Verina Speckin.
Franke, ihrerseits Rechtsanwältin für Medizinrecht und Kapitalmarktrecht, sowie Speckin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Strafrecht, erläuterten zunächst ihre persönlichen Erinnerungen an das Jurastudium. Überfüllte Erstsemesterveranstaltungen an den Studienorten Erlangen, Bonn und Hannover, das Herausreißen hausarbeitsrelevanter Aufsätze aus Zeitschriften, die langen Schlangen am Kopiergerät in den Bibliotheken, aber auch das Leben abseits der Arbeit, bestehend aus Tanz, Spaß, Freibädern und Kneipentouren – gar nicht so anders als heute.
Allerdings sei die geringe Wertschätzung durch die Dozierenden, die analogen Methoden, wie eine Hausarbeit mit Füllfederhalter zu schreiben und besonders die mangelnden beruflichen Möglichkeiten mit der heutigen Ausgangslage nicht zu vergleichen.
In diesem Zusammenhang spielte die deutsche Wiedervereinigung eine entscheidende Rolle für beide Anwältinnen. Aus ihren juristischen Ausbildungsstätten in Westdeutschland verschlug es die jungen Juristinnen in den unbekannten Osten der Republik. Frau Speckin erinnerte sich an Frauen, die Lockführerin, Kranführerin oder aber vorsitzende Richterin waren, ganz anders als in der damaligen westlichen Männerdomäne. Übertragen auf die Gegenwart stellte Frau Franke klar, dass sich dieser Zustand deutlich verändert habe, aber Frauen weiterhin oft unterschätzt würden.
Weiterhin ergründeten die Referentinnen vor vielen interessierten Teilnehmenden die Bindung zu den Mandanten, die in ländlichen und kleinurbanen Gegenden in Mecklenburg-Vorpommern mündlich geprägte Mandantenakquise sowie die Typenfrage für den beruflichen Einstieg. Man müsse sich die Frage stellen, ob man in einer Organisationsstruktur arbeiten und abhängig von Geschäftsverteilungsplänen oder doch lieber sein eigener Chef sein wolle.
Dem moderierten Gespräch schloss sich eine Fragerunde an, in der unter anderem die gute Ausgangslage für Absolvent:innen auf dem juristischen Arbeitsmarkt, die praktische Anwendung von Meinungsstreiten im Strafrecht und gute Entscheidungsgründe für den anwaltlichen Beruf thematisiert wurden.


OLG-Rostock-Präsident Kai-Uwe Theede über die juristische Aufarbeitung des „Abgasskandals“
Millionen betroffene Fahrzeuge und tausende Verfahren vor hunderten Gerichten – „Dieselgate“ zählt zu den größten justiziellen Herausforderungen der letzten Jahre. Welche juristischen Fragen wirft der Abgasskandal auf? Und wie gelingt es der Justiz, der dadurch ausgelösten Klagewelle standzuhalten? Diese und weitere Themen standen im Mittelpunkt des GreifPRAXIS-Auftakts am 4. Juni 2025.
Kai-Uwe Theede, Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, beleuchtete die juristische Aufarbeitung des Skandals anhand zentraler Entscheidungen von BGH und EuGH und erläuterte die komplexen Zusammenhänge anschaulich und interaktiv anhand eines Falles.
Anschließend ging der Referent allgemein auf Herausforderungen ein, mit denen die Justiz gegenwärtig konfrontiert ist, zu denen neben der Bewältigung von Massenverfahren auch der Umgang mit künstlicher Intelligenz und die Nachwuchsgewinnung gehört. Schließlich gab Theede persönliche Einblicke in seinen vielfältigen Berufsalltag – zwischen richterlicher Tätigkeit und den administrativen Aufgaben eines OLG-Präsidenten.
Ein vielseitiger Abend, der juristische Tiefe mit praxisnaher Orientierung verband – und damit für alle Teilnehmenden bereichernd war.


