Das sozialistische Verfassungsrecht der DDR – Fünf Leitprinzipien von Prof. Dr. Frank Schorkopf
21.02.2026
Was machte das Verfassungsrecht der DDR aus? Wie hat es sich im Laufe der Zeit verändert? Und welche Rolle spielte die Verfassung im Alltag von Staat und Gesellschaft der DDR?
Diesen und weiteren Fragen widmete sich der Referent Prof. Dr. Frank Schorkopf von der Universität Göttingen, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht. Schorkopf erläuterte die aus seiner Sicht fünf leitenden Prinzipien des sozialistischen Verfassungsrechts: Die Setzung einer Systemideologie sowie der Entwurf einer „Sozialistischen Demokratie“, die sich in einem „demokratischen Zentralismus“ und einer „horizontalen Gewalteneinheit“ manifestiert. Außerdem referierte Schorkopf zur „Sozialistischen Gesetzlichkeit“ und der „Einheit von Grundrechten und Grundpflichten“.
Das gefüllte Auditorium debattierte lebendig darüber, welche Rolle eine Verfassung in einem autoritär-diktatorischen Staat wie der DDR spielt, welche Position die Blockparteien der DDR an der Gesetzgebung tatsächlich einnahmen und ob eine politische Gemeinschaft überhaupt ohne eine „Systemideologie“ denkbar ist, so unterschiedlich diese auch sein mag.
Im nächsten Semester widmen sich die Greifswalder Rechtsvorträge mit Vorträgen von Susanne Baer, Hubertus Buchstein, Horst Dreier, Christoph Möllers und Astrid Séville dem Thema „(Anti-)Populismus im demokratischen Verfassungsstaat“. Termine und Vortragstitel folgen zeitnah.



Prof. Dr. Arnd Koch über die Theorie und Praxis der Todesstrafe in der DDR
07.01.2026
Der dritte Vortrag in der Reihe „Recht im Sozialismus“, gehalten von Prof. Dr. Arnd Koch von der Universität Augsburg, befasste sich auf der Grundlage zahlreicher Archivmaterialien mit der Todesstrafe in der DDR. Im Mittelpunkt standen die Anwendungshäufigkeit, die Anwendungsbereiche – insbesondere Staatsverbrechen, Mord und NS-Verbrechen – sowie die Arten der Vollstreckung der Todesstrafe.
Zu Beginn gab der Referent einen historischen Überblick und erläuterte, dass die Rechtsordnung der DDR bis zum Jahr 1987 die Todesstrafe beinhaltete, sie jedoch letztmalig 1981 vollstreckt wurde. Eine rechtswissenschaftliche Diskussion über das Für und Wider der Todesstrafe entwickelte sich in der DDR anders als in anderen Staaten des Warschauer Paktes nicht.
Arnd Koch zeigte, dass die Todesstrafe in den 1950er Jahren im Sinne der konsequenten Abgrenzungspolitik gegenüber dem Faschismus als notwendiges Instrument betrachtet worden sei, um ehemalige Nationalsozialisten zur Rechenschaft zu ziehen und den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Potsdamer Abkommen nachzukommen. Abseits ausgewählter Verfahren insbesondere gegen NS-Täter, die gezielt öffentlich inszeniert wurden, sei der sozialistische Staat der DDR darauf bedacht gewesen, die Vollstreckung der Todesstrafe geheim zu halten.
Abschließend ging der Referent auf die außenpolitischen Motive ein, die zur überraschenden Abschaffung der Todesstrafe führten. In der Diskussion wurde das Thema disziplinübergreifend vertieft. Der Vortrag machte deutlich, dass der Umgang der DDR mit der Todesstrafe weniger von moralischen oder gar von strafrechtstheoretischen Überlegungen, sondern insbesondere von außenpolitischen Interessen geleitet und nicht frei von ideologischen Widersprüchen war.
Den Abschluss der Greifswalder Rechtsvorträge im Wintersemester zum Thema „Recht im Sozialismus“ bildet am 21.01.2026 der Vortrag von Prof. Dr. Frank Schorkopf, der sich dem sozialistischen Verfassungsrecht der DDR widmen wird.



Die juristische Ausbildung in der DDR – Zwischen Produktion, Anwesenheitspflichten und Jobzuweisung – ein Kamingespräch
03.12.2025
Wie gestaltete sich das juristische Studium in der DDR? Welche Prüfungen mussten abgelegt und welche Voraussetzungen erfüllt werden, um später beruflich tätig werden zu können? Und welche beruflichen Perspektiven hatten die Studierenden? Zu diesen Fragen teilten DirAG Brandt und RiAG Reimer ihre Erinnerung mit den zahlreichen Zuhörenden.
So erinnerten sich beide Zeitzeugen an die drei Ausbildungsorte in Halle/Leipzig (Wirtschaftsjuristen), Jena (Staatsanwälte) und der Humboldt Universität zu Berlin (Richter, Notare und Rechtsanwälte), an eine verschwindend geringe Anzahl von Rechtsanwälten, an Rechtsberatungssprechstunden durch lokale Richter und an den für den Zugang zum juristischen Studium unerlässlichen Aufenthalt in der Produktion (für Frauen) oder in der NVA (für Männer). Berichtet wurde außerdem von der Privilegierung von Bauern- oder Arbeiterkindern bei der Studienzulassung und dem weitgehenden Ausschluss von Kindern aus Akademikerfamilien und Kirchenangehörigen. Es galt Anwesenheitspflicht in allen Vorlesungen und Seminaren und der spätere Job stand bereits zu Beginn des Studiums fest, ganz im planwirtschaftlichen Sinne. Die Studieninhalte wurden nicht diskursiv entwickelt, sondern als unstreitig dargestellt.
Am 07.01.2025 wird die Vortragsreihe mit einem dritten Vortrag fortgesetzt. Prof. Dr. Arnd Koch von der Universität Augsburg wird sprechen zu „Theorie und Praxis der Todesstrafe in der DDR“. Wie immer findet die Veranstaltung um 18 Uhr c.t. im Hörsaal 1.22, ELP 1 statt.



Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla über das sozialistische Zivilrecht in der DDR
26.11.2025
Unter dem Generalthema „(Un-) Recht in Unrechtssystemen“ füllt die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät die Auseinandersetzung mit der Einflussnahme diktatorischer bzw. autoritativer Regime auf bestehende Rechtssysteme mit Leben. Die dazugehörige Vortragsreihe im Wintersemester 25/26 beschäftigt sich mit dem „Recht im Sozialismus“. Den Anfang machte Prof. Dr. Adrian Schmidt-Recla von der Universität Jena.
Wie wirkte sich der Sozialismus auf die Zivilrechtsordnung im ummauerten Osten aus? Wie unterscheidet sie sich von dem gegenwärtigen liberalen Rechtsverständnis? Anhand von drei anschaulichen Fällen rund um Hundefutter, Kofferradios und Interflugreisen beschrieb Prof. Recla wie das sozialistische System der DDR durch Ideologisierung, Marginalisierung bzw. Funktionalisierung, Heteronomisierung und Simplifizierung geprägt war und ganz und gar zum Einfallstor des wirtschaftspolitischen Planungsprozesses, der zunehmenden Vergesellschaftung zum Volkseigentum und der politischen Homogenisierung wurde.
Ein gelungener Auftakt in der Reihe „Recht im Sozialismus“, der am 03.12.2025 von 18 bis 20 Uhr in Raum 1.22 am ELP 1 durch eine Fortsetzung zu authentischen Erfahrungsberichten der juristischen Ausbildung in der DDR weitergeführt wird.


