Kompaktkurs: Strafprozessrecht im Staatsexamen
Ausgewählte Bereiche des Strafverfahrensrechts gehören „in Grundzügen“ zum Pflichtfachstoff des ersten juristischen Staatsexamens (§ 11 II Nr. 2 lit. c JAPO M-V). Diese können sowohl in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage im schriftlichen Staatsexamen als auch in der mündlichen Prüfung auftauchen.
Der Kompaktkurs bietet einen umfassenden Überblick über die prüfungsrelevanten Bereiche des Strafverfahrensrechts. Es werden strafprozessuale Zusatzfragen aus Originalklausuren und typische Fragen aus mündlichen Prüfungen besprochen.
Der Kompaktkurs richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse im Strafverfahrensrecht auffrischen wollen. Er dient gleichzeitig als ergänzende Lehrveranstaltung für den Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrechtspflege“.
Es handelt sich um 3 Veranstaltungen im Semester, die verblockt am 22.05.2026, 05.06.2026 und 12.06.2026, jeweils von 10 bis 14 Uhr (c.t.), im Raum 0.27 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) stattfinden. Eine Anmeldung ist über HIS möglich.