Vorlesungsbegleitendes Kolloquium Strafrecht Besonderer Teil II

Im vorlesungsbegleitenden Kolloquium Strafrecht Besonderer Teil II werden Fälle gutachterlich gelöst, die vorrangig Eigentums- und Vermögensdelikte zum Gegenstand haben. Der Schwerpunkt liegt auf Diebstahl (§§ 242 – 248c StGB) und Raub (§§ 249 – 251 StGB) sowie Betrug (§ 263 StGB) und Erpressung (§§ 253, 255 StGB). 

Das Kolloquium richtet sich an Studierende, die die Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil II besuchen und Gelerntes anhand juristischer Fälle anwenden wollen. 

Es handelt sich um eine Veranstaltung, die ab dem 22.04.2026, jeweils von 8 bis 10 Uhr (c.t., Gruppe 1) und 12 bis 14 Uhr (c.t., Gruppe 2), wöchentlich im Raum 2.25 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) stattfindet. Eine Anmeldung ist über HIS möglich.