Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2025
Die Lehrveranstaltungen werden - wie im Vorlesungsverzeichnis angekündigt - in Präsenz stattfinden. Die entsprechenden Links zu den Veranstaltungen finden Sie im HIS und in Moodle.
Was? | Wann und wo? | Für wen? | Anmeldung? |
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Strafrecht Allgemeiner Teil (AT) | Mi, 10-13 Uhr & HS 3 (ELP 6) | 1. + 2. Semester | LV-Nr.: 2103026 |
Strafrecht Allgemeiner Teil (AT) | Do, 12-14 Uhr & HS 3 (ELP 6) | 1. + 2. Semester | LV-Nr.: 2103026 |
Seminar zum Medizinstrafrecht | Informationen des Lehrstuhls beachten! | ab 7. Semester | LV-Nr.: 210607 |
Summer School im Tierpark Arche Warder | Blockveranstaltung in der Projektwoche | LV-Nr.: 2114115 |
Summer School im Tierpark Arche Warder
Ankündigung zum Seminar im Schwerpunktbereich Gesundheits- und Medizinrecht für das WiSe 2025/2026
Anmeldefrist
Frau Professorin Merkel wird ein Seminar im Schwerpunkt „Gesundheits- und Medizinrecht“ für den Bereich Medizinstrafrecht mit im WiSe 2025/2026 zu präsentierenden Studienarbeiten anbieten.
Die Anmeldung zur Studienarbeit ist im Zeitraum vom 05.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025 möglich. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Nachmeldung erfolgen.
Bitte reichen Sie Ihr Anmeldeformular nebst Anlagen (insb. Kopie des aktuellen Studierendenausweises und Zwischenprüfungszeugnisses) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet persönlich oder per Mail im Lehrstuhlsekretariat ein (ls-strafrechtuni-greifswaldde).
Die Themenausgabe erfolgt voraussichtlich in den ersten beiden Wochen nach Vorlesungsende. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen. Präsentation und Verteidigung der Studienarbeit erfolgen voraussichtlich im Dezember 2025/Januar 2026.
Die erfolgreiche Anmeldung wird dem zentralen Prüfungsamt gemeldet (§ 24 Abs. 3 PO). Die Themenausgabe erfolgt durch das zentrale Prüfungsamt (§ 26 Abs. 3 PO). Bzgl. der Themen/genauer Besprechungstermine beachten Sie bitte die Aushänge zum Seminar am Lehrstuhl Merkel.
Zur Beachtung (§ 10 Abs. 2 Studienordnung):
(2) Die Studierenden bewahren Arbeiten, die als Grundlage für die Erteilung eines Leistungsnachweises dienen, selbst auf. Nicht abgeholte Arbeiten verwahrt der Leiter der Veranstaltung bis zum Ende des folgenden Semesters. Dasselbe gilt für Bescheinigungen.