Studiengang Rechtswissenschaften

Studiengang Rechtswissenschaften

Das Studium hat den Zweck, den Studenten zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.

Mitteilungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses

Musterstudienplan

Musterstudienplan

(Studienbeginn WS: Seite 1-3, Studienbeginn SS: Seite 3-5)

Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes

Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO M-V)