Erwartungshorizont für die Anfertigung von Haus- und Studienarbeiten

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften

 

Veröffentlicht am 01.04.2020
Aktualisiert am 06.05.2020 (Punkt 2 b)

 

Erwartungshorizont für die Anfertigung von Hausarbeiten und Studienarbeiten vor dem Hintergrund der Schließung der Bibliothek vom 16.03.2020 bis derzeit einschließlich 11.05.2020 (Corona-Pandemie)

 

1. Hausarbeiten

Gewöhnlich werden bei der Bewertung von Hausarbeiten Qualität der Gedankenführung und Literaturauswertung ungefähr gleichgewichtig berücksichtigt. Durch die Schließung der Bibliothek verlagert sich das Gewicht auf die Erwartung, eine sinnvoll geordnete, in sich schlüssige und gutachtlich überzeugende Darstellung zu präsentieren. Hauptkriterien sind Problemerkenntnis und Problemgewichtung, bei den als problematisch zu erkennenden Fragestellungen die Beachtung des Gutachtenstils einschließlich der Entwicklung vertiefter Begründung, bei unproblematischen Fragen demgegenüber die Anwendung des Urteilstils bzw. die Präsentation kurzer Begründungen. Zudem wird Wert auf das Vorhandensein einer übersichtlichen Gliederung gelegt. Literaturrecherchen und Rechtsprechungsauswertung rücken demgegenüber vergleichsweise in den Hintergrund. Wo möglich ist die elektronisch verfügbare Literatur und Rechtsprechung, insbesondere die juris-Datenbank und beck-online, auszuwerten. Bitte informieren Sie sich über die ständig erweiterten Zugriffsmöglichkeiten für Studierende auf Online-Angebote auf der Informationsseite der Bibliothek (für technische Anfragen stünde im Bedarfsfall Herr Blüggel, Tel. 420 1609, während der gewöhnlichen Dienstzeiten zur Verfügung). Um ausreichend Zeit für die beschriebene Schwerpunktverlagerung zu geben, wurde bei allen Hausarbeiten des Fachbereichs Rechtwissenschaften die Abgabefrist bis zum 20. April 2020 verlängert.

 

2. Studienarbeiten

a) Studienarbeiten mit ursprünglichen Abgabeterminen bis zum 27. März 2020 (jetzt verlängerte Abgabefrist zum 20. April 2020)

Die Erwartung an eine Studienarbeit liegt bereits im Allgemeinen im Ausarbeiten einer sorgfältigen und wissenschaftlich etwas mehr in die Tiefe gehenden Darstellung eines bestimmten Themenkomplexes. Diejenigen, deren Arbeiten ursprünglich bis zum 27. März abzugeben waren, hatten innerhalb der regulär sechs Wochen laufenden Bearbeitungszeit vier bis fünf Wochen die Möglichkeit, in gewöhnlichem Umfang Literaturrecherchen zu betreiben. Angesichts der Schließung der Bibliothek vor Fertigstellung der Studienarbeiten kann nicht erwartetet werden, dass wissenschaftliche Literatur in der sonst üblichen Breite und Tiefe ausgewertet wird, erst recht kann insoweit kein Feinschliff verlangt werden, allerdings sollte ein Teil der in der Bibliothek vorhandenen Literatur aufgrund mehrwöchiger Recherchemöglichkeiten berücksichtigt worden sein, mindestens die Hälfte. Außerdem sollten online verfügbare juristische Datenbanken und elektronisch ohne Zusatzkosten verfügbare wissenschaftliche Bücher und Zeitschriften ausgewertet werden (siehe dazu oben). Die Verlängerung der Bearbeitungszeit um einige Wochen soll dazu dienen, aus der nicht umfassend verfügbaren Literatur dennoch eine in sich stimmige Darstellung zu entwickeln.

b) Studienarbeiten mit ursprünglichen Abgabeterminen 28. März 2020 oder später

Die Bearbeitungszeit von Studienarbeiten mit ursprünglicher Abgabefrist ab 28. März 2020 verlängert sich um die Zeit der Schließung der Bibliothek. Für die Berechnung der Frist gilt die Bibliothek wieder als funktionsfähig ab dem 11. Mai 2020. Ab diesem Zeitpunkt ist in der Bibliothek ein Grundbestand an wissenschaftlicher Literatur zur weiteren Bearbeitung juristischer Studienarbeiten verfügbar. Angesichts der noch immer eingeschränkten Recherchemöglichkeiten kann nicht erwartetet werden, dass wissenschaftliche Literatur in der sonst üblichen Breite und Tiefe ausgewertet wird, allerdings sollten die in der Bibliothek bis zur Abgabefrist zugängliche wissenschaftliche Literatur sowie alle online verfügbaren juristischen Datenbanken und elektronisch ohne Zusatzkosten verfügbaren wissenschaftlichen Bücher und Zeitschriften berücksichtigt werden (siehe dazu oben 1).

 

Hinweise zu den rechtswissenschaftlichen Haus- und Studienarbeiten und den Vorgerücktenübungen