Festlegungen Sommersemester 2020

Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Prüfungen an der Universität Greifswald im Sommersemester 2020

  • Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Prüfungen

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften

 

Veröffentlicht am 06.05.2020
Ergänzt am 08.05.2020 Punkt 5. zweiter Satz
Ergänzt am 15.05.2020 Punkt 1. Rückgaberegelungen Klausuren und Hausarbeiten Anfängerübungen
Ergänzt am 18.05.2020 Punkt 5. dritter Satz
Geändert am 10.06.2020 Punkt 3. Schwerpunktbereichklausuren
Geändert am 15.06.2020 Punkt 2. Prüfungsleistungen Grundlagenfächer
Ergänzt am 19.06.2020 Punkt 4. komplett neu hinzugefügt
Geändert am 19.06.2020 ab Punkt 5. Neunummerierung (der bisherige Punkt 4 wird zu Punkt 5 usw.)

 

Für Studierende der Rechtswissenschaften gelten folgende Festlegungen:

 

1. Klausuren und Hausarbeiten Anfängerübungen:

Klausuren der Anfängerübungen im Öffentlichen Recht, Privatrecht und Strafrecht (Fachprüfungen nach § 17 Abs.1 Nr. 2-4 PrüfO) werden im Sommersemester 2020 bis auf weiteres als Präsenzprüfungen veranstaltet.

Rückgaberegelungen:

  • Bis auf weiteres werden alle schriftlichen Prüfungsleistungen der Anfängerübungen unmittelbar nach Abschluss der Korrektur der letzten Prüfungsleistung in einem einzigen Umschlag an die Studierenden versandt. Die Remonstrationsfristen für alle übersandten Arbeiten laufen in diesem Fall erst ab Erhalt dieser Sendung. Auf besondere Anfrage werden diesen Studierenden die jeweiligen Prüfungsergebnisse von Seiten der Lehrstühle per E-Mail persönlich bekannt gegeben.
  • Studierende, die ihre jeweiligen Arbeiten früher haben möchten, können ihre bewertete schriftliche Prüfungsleistung unmittelbar nach der Korrektur zugesandt bekommen, wenn sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag schon bei der Abgabe der Arbeit in den für die Abgabe der Arbeit vorgesehenen Umschlag miteinfügen oder einen solchen Umschlag dem Lehrstuhl per Post zusenden bzw. durch Einwurf in einen Universitätsbriefkasten zukommen lassen. Der Lauf der Remonstrationsfrist beginnt in diesem Fall mit Erhalt der Prüfungsleistung durch die Studierenden, aber nicht vor dem virtuellen Besprechungstermin.

Für die Klausuren der Vorgerücktenübungen finden Sie Hinweise auf der Fakultätsseite Rechtswissenschaftliche Haus- und Studienarbeiten, Vorgerücktenübungen

 

2. Prüfungsleistungen Grundlagenfächer:

Die Prüfungsleistungen für die Fachprüfung „Allgemeine Grundlagen des Rechts“ (Fachprüfung nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 PrüfO)  werden wie folgt erbracht:
 

  • „Historische Grundlagen des Rechts“ (Prof. Schlinker)
    6. Juli 2020, 10.00-11.30 Uhr
    SR 105/106
  • „Philosophische Grundlagen des Rechts“ (Prof. Lege)
    9. Juli  2020, 9:00-10:30 Uhr 
    in 2 Hörsälen: HS 5 Rub oder HS Loe 70;
    bitte achten Sie genau auf die Mitteilung vom Prüfungsamt zum Hörsaal im HIS! 
  • „Wirtschaftliche Grundlagen des Rechts“ und „Gesellschaftliche und politische Grundlagen des Rechts“ (Franziska Wulf, LS Prof. Rodi)
    6. Juli 2020, 10.00-11.30 Uhr
    HS 5 Rub


3. Schwerpunktbereichklausuren:

Die Schwerpunktbereichsklausuren werden am 10. September 2020 von 8 - 13 Uhr im HS Loe 70 geschrieben. 

 

4. Ausgabe der Themen der Studienarbeiten für das Wintersemester 2020/2021

Die Ausgabe der Themen der Studienarbeiten für das Wintersemester 2020/2021 erfolgt nach Wahl der Studierenden zum regulären Ausgabetermin Mitte/Ende Juli (13.-24. Juli 2020) oder Mitte September (14.-18. September 2020). Besteht der Wunsch auf Verschiebung des Ausgabetermins auf Mitte September, so kann dieser nur berücksichtigt werden, wenn der Wunsch dem die Seminararbeit betreuenden Lehrstuhl spätestens eine Woche vor Ende der Vorlesungszeit mitgeteilt wird (3. Juli 2020). Der betreuende Lehrstuhl übermittelt mit der Meldung der Studierenden (§ 24 Abs. 3 PrüfO) auch den Zeitpunkt der Ausgabe der Studienarbeit an das Zentrale Prüfungsamt.

 

5. Noch nicht abgeschlossene Studienarbeiten der Schwerpunktbereiche:

Der Wiederbeginn der Bearbeitungsfrist für die noch ausstehenden Studienarbeiten wird auf den 11. Mai festgelegt. Zum Erwartungshorizont für diese Arbeiten gelten die aktualisierten Informationsseiten der Fakultät Erwartungshorizont für die Anfertigung von Haus- und Studienarbeiten


6. Berechnung der Semesterzeiten nach § 2 Abs. 3 PrüfO:

Ohne Antragserfordernis erhalten alle Studierenden für das Sommersemester 2020 eine Regelstudienzeitverlängerung um ein Semester nach § 2 Abs. 3 PrüfO i.V.m. § 26 Abs. 2 JAPO.

Diese Festlegung des Prüfungsausschusses gilt ausschließlich für die universitären Prüfungen (Zwischenprüfung, Schwerpunktbereichsprüfungen), jedoch nicht für die Freiversuchsregelung bei der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Von seiten des Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) ist inzwischen eine entsprechende Festlegung zur Berechnung der Semesterzahlen erfolgt.

 

7. Rücktrittsmöglichkeit:

a) Bei allen Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung und der Schwerpunktbereichsprüfung wird den Studierenden eine Rücktrittsmöglichkeit unter Berufung auf die Belastungen durch die Corona-Epidemie gewährt. Anträge müssen vor Beginn der Prüfungsleistung eingegangen sein. Für die Anfängerübungen gilt dann die Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO.

 

b) In besonders begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei nachweisbarer eigener Vorerkrankung oder einem vergleichbaren, auch altersbedingten hohen Risiko einer nachweislich im gleichen Haushalt lebenden Person, kann der Prüfungsausschussvorsitzende eine Ausnahme von der Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 3 PrüfO zulassen; das gleiche gilt für Personen, die nach den Hygieneregeln des Rektorats nicht an Präsenzklausuren teilnehmen dürfen.