Rechtswissenschaftliche Haus- und Studienarbeiten, Vorgerücktenübungen

Allgemeine Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Prüfungen an der Universität Greifswald im Sommersemester 2020

  • Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Prüfungen

 

Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften

 

Veröffentlicht am 01.04.2020
Aktualisiert am 06.05.2020
Ergänzt am 15.05.2020 (Rückgaberegelungen Klausuren Vorgerücktenübungen)

 

Klausuren

Klausuren der Vorgerücktenübungen werden zu den auf den Seiten der jeweiligen Veranstalter genannten Terminen als Präsenzklausuren durchgeführt. Dort finden Sie auch weitere Hinweise.

Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Regeln für die Durchführung von Präsenzprüfungen:

  • Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Prüfungen

 

Rückgaberegelungen:

  • Bis auf weiteres werden alle schriftlichen Prüfungsleistungen der Vorgerücktenübungen unmittelbar nach Abschluss der Korrektur der letzten Prüfungsleistung in einem einzigen Umschlag an die Studierenden versandt. Die Remonstrationsfristen für alle übersandten Arbeiten laufen in diesem Fall erst ab Erhalt dieser Sendung. Auf besondere Anfrage werden diesen Studierenden die jeweiligen Prüfungsergebnisse von Seiten der Lehrstühle per E-Mail persönlich bekannt gegeben.
  • Studierende, die ihre jeweiligen Arbeiten früher haben möchten, können ihre bewertete schriftliche Prüfungsleistung unmittelbar nach der Korrektur zugesandt bekommen, wenn sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag schon bei der Abgabe der Arbeit in den für die Abgabe der Arbeit vorgesehenen Umschlag miteinfügen oder einen solchen Umschlag dem Lehrstuhl per Post zusenden bzw. durch Einwurf in einen Universitätsbriefkasten zukommen lassen. Der Lauf der Remonstrationsfrist beginnt in diesem Fall mit Erhalt der Prüfungsleistung durch die Studierenden, aber nicht vor dem virtuellen Besprechungstermin.

 

Hausarbeiten

Die Abgabefrist für Hausarbeiten wird auf den 20. April verlängert. Beachten Sie bitte die Hinweise des Veranstalters Ihrer Übung.

 

Studienarbeiten

Für Studienarbeiten mit ursprünglichem Abgabetermin bis zum 27. März 2020 wird eine Fristverlängerung bis 20. April 2020 gewährt. Die Bearbeitungszeit von Studienarbeiten mit ursprünglichem Abgabetermin ab 28. März 2020 verlängert sich um die Zeit der am 15. März 2020 erfolgten Schließung der Bibliothek. Für die Berechnung der Frist gilt die Bibliothek wieder als funktionsfähig ab dem 11. Mai 2020.

Zum Erwartungshorizont für Haus- und Studienarbeiten s. u.

 

Erwartungshorizont

Erwartungshorizont für die Anfertigung von Haus- und Studienarbeiten

 

Abgabemodalitäten und weitere allgemeine Hinweise

Prüfungen während der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie