Ergänzende Festlegungen des Prüfungsausschusses für den Studiengang Rechtswissenschaften

06.06.2024 - Veröffentlicht

 

Ergänzend zu den Verlautbarungen zur Reform der Schwerpunktausbildung vom 13.04.2023 (aktualisiert am 01.06.2023) legt der Prüfungsausschuss fest:

 

1. Wahlmöglichkeiten

Wahlmöglichkeiten zwischen altem und neuem Schwerpunktbereichen bestehen, wenn bis Wintersemester 2023/2024 zumindest eine Vorlesung im bisherigen Schwerpunktbereichsstudium besucht wurde (begonnenes Schwerpunktbereichsstudium).

2. Fortsetzung eines alten Schwerpunkbereichstudiums

Im Falle einer Entscheidung für die Fortsetzung eines alten Schwerpunkbereichstudiums (Anmeldung über HIS) ist ein Wechsel in einen neuen Schwerpunktbereich auch im weiteren Verlauf des Studiums möglich (Ausnahme unten 3 b). Allerdings sind Fehlversuche im alten Schwerpunktbereichsstudium (nicht bestandene Klausur oder nicht bestandene Seminarleistungen) anzurechnen.

3. Freiversuche

Freiversuche in einem bereits begonnenen alten Schwerpunktbereich sind auch künftig möglich mit folgenden Maßgaben:

  • a) Beim Nichtbestehen des Freiversuchs in einem alten Schwerpunktbereich kann ein Wechsel in einen neuen Schwerpunktbereich erfolgen, allerdings ohne erneute Inanspruchnahme der Freiversuchsregelung.
  • b) Beim Bestehen des Freiversuchs in einem alten Schwerpunktbereich ist ein Wechsel in einem neuen Schwerpunktbereich nicht mehr möglich, Notenverbesserungsmöglichkeiten müssen im alten Schwerpunktbereich erfolgen (entsprechend §§ 24 Absatz 2 Satz 4, 31 Absatz 3 PrüfO Rewi).

4. Klausurangebote

Bei bestehender Wahl zwischen alten und neuen Schwerpunktbereichen sollte stets beachtet werden, dass Klausurangebote für die alten Schwerpunktbereiche zeitlich beschränkt sind.