Greifswalder Rechtsvorträge

Die Greifswalder Rechtsvorträge bieten Angehörigen der Universität Greifswald und Vertreter*innen der juristischen Praxis Gelegenheit zum wissenschaftlichen Austausch.
Die Veranstaltungsreihe wird von Prof. Dr. Daniel Wolff organisiert.
Autoritärer Populismus und demokratischer Verfassungsstaat
Sommersemester 2026
Der autoritäre Populismus wendet sich gegen den demokratischen Verfassungsstaat, sobald er an der Macht ist. Angesichts dieser Erfahrung in Verfassungsdemokratien wie Polen, Ungarn und den USA beunruhigen die Wahlerfolge, die autoritär-populistische Parteien auch hierzulande feiern. Die etablierte Politik reagiert darauf mit einer Politik, die vornehmlich auf Ausgrenzung der Populisten und Entpolitisierung setzt.
Diese politische Konstellation nehmen die Greifswalder Rechtsvorträge im Sommersemester 2026 zum Anlass, sich aus rechts- und politikwissenschaftlicher Perspektive dem Verhältnis von (Anti-)Populismus und demokratischem Verfassungsstaat zu nähern. Die fünf Vorträge der Reihe versuchen sich in politiktheoretischer Selbstvergewisserung und soziologischer Ursachenforschung, vermessen das Bedrohungspotenzial des Populismus sowie das Resilienzniveau des demokratischen Verfassungsstaats und fragen nach der Rolle und dem Beitrag von Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit bei der Entstehung und Bekämpfung des Populismus. Schließlich wird die bisherige Strategie im politischen Umgang mit dem autoritären Populismus auf den Prüfstand gestellt und untersucht, wie eine verfassungskonforme Antipopulismuspolitik aussehen kann, die die autoritäre Wende tatsächlich aufhalten kann.
Wann und wo?
Der Vortrag von Prof. Dr. Horst Dreier am 21.5. findet im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg statt (s. Legal Masterclass mit Prof. Dr. Horst Dreier), alle anderen Vorträge im Hörsaal 1.22, Ernst-Lohmeyer-Platz 1.
Sämtliche Veranstaltungen beginnen um 18:00 Uhr c.t.
Foto- und Filmaufnahmen auf Veranstaltungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Vortragsreihe um öffentliche Veranstaltungen im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUrhG (Kunsturhebergesetz) handelt und dass Bilder der Veranstaltungen in Print- und Online-Publikationen, ggf. auch mit Ihrer Person, veröffentlicht werden.