Studiengang Rechtswissenschaften

Studiengang Rechtswissenschaften

Das Studium hat den Zweck, den Studenten zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.

Mitteilungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses

GreifRecht Heft 33 erschienen

GreifRecht Heft 33 erschienen – mit Beiträgen von Prof. Classen und Prof. Merkel. Daneben finden sich im Heft hervorragend benotete Studienarbeiten. Die Rubrik „Gutachten“ enthält eine Musterlösung zu einer Klausur aus dem Examensklausurenkurs im öffentlichen Recht.

Musterstudienplan

Musterstudienplan

Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes

Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO M-V)