Das Studium hat den Zweck, den Studenten zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.
Mitteilungen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses
Festlegungen Wintersemester 2024/2025
Veröffentlicht am 09.10.2024