Aufbaukurs Privatrecht I

Gesetzliches Haftungs-und Schadensrecht (compensatio)

Gesetzliches Haftungs-und Schadensrecht (compensatio)

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 3./4. Sem.

Nach einem einführenden Überblick über den Stoff und die typischen Fragestellungen befasst sich die Vorlesung schwerpunktmäßig zunächst mit den Haftungsgrundlagen der unerlaubten Handlungen im weitesten Sinne. Dabei steht die Haftung für rechtswidrig schuldhaftes Verhalten im Vordergrund. Behandelt werden die Grundtatbestände des § 823 Abs. 1 unter Herausarbeitung aller Tatbestandsprobleme, ferner § 823 Abs. 2 sowie § 826. Anschließend ist auf die Haftung für rechtswidrige, (widerlegbar) vermutete schuldhafte Verletzungen (insbesondere § 831, auch in Abgrenzung zu § 278) einzugehen, ferner die Haftung für (schlicht) rechtswidriges und für rechtmäßiges Verhalten zu erörtern. Daran schließt sich die Behandlung der Gefährdungshaftung an, deren Grundgedanken, vorzugsweise anhand der Kfz-Haftung, erläutert werden. In diesen Zusammenhang können heute auch die Sonderfälle deliktischer Haftung gestellt werden, die sich durch ihre Bezüge zur Gefährdungshaftung, insbesondere aufgrund eigener Beweislastregeln, auszeichnen, nämlich die Produkthaftung und die Umwelthaftung sowie wohl auch die Arzthaftung. Die Erörterung der Beteiligung Dritter, und zwar hinsichtlich der Einstandspflicht Dritter als auch der mittelbaren Drittschädigung (§ 844 f.), und der Mehrheit von Schadensersatzpflichtigen (§ 830) mit einem sich hier anbietenden Exkurs zur Gesamtschuld schließen diesen Vorlesungsteil ab.

Im Schadensrecht der §§ 249 ff. ist zunächst der Schadensersatz von anderen Rechtsfolgen wie Wertersatz, Surrogatherausgabe, Unterlassen und Widerruf abzugrenzen. Die Leitlinien des Schadensrechts (Naturalrestitution, Differenzhypothese, Behandlung von Nichtvermögensschäden, Schadensberechnungstechniken) sind zu behandeln, bevor auf normative Korrekturen der Differenzhypothese unter den Stichworten Vorteilsausgleichung, unterlassene Schadensminderung, mitwirkendes Verschulden und Haftungshöchstbeträge eingegangen wird.

Schuldvertragsrecht

Schuldvertragsrecht

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 3./4. Sem.

Die Vorlesung vertieft die im Grundkurs Privatrecht I und II erworbenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Schuldvertragsrechts. Den Schwerpunkt bildet das Recht des Kaufvertrages. Zunächst erfolgt eine Erörterung der möglichen Kaufgegenstände sowie der Hauptpflichten von Käufer und Verkäufer. Nach den kaufrechtlichen Gefahrtragungsregelungen bilden die Rechte des Käufers einen Schwerpunkt der Veranstaltung. Von den weiteren Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts wird das Werkvertragsrecht im Vordergrund stehen. Abgrenzungsfragen und Rechte bei Werkmängeln bilden hier den Schwerpunkt. Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag wird auch auf das Leasing eingegangen. Zu anderen Vertragstypen des Besonderen Schuldrechts wird ein Überblick gegeben, insbesondere zum Verbraucherdarlehensvertrag. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird in der gesamten Vorlesung Berücksichtigung finden, da dessen Regelungen für alle Vertragstypen Bedeutung haben.

Darüber hinaus führt die Veranstaltung in die wichtigsten handelsrechtlichen Modifikationen des Schuldvertragsrechts ein und illustriert diese anhand des praktisch wichtigsten Falles des Handelskaufs. Die Vorlesung behandelt im Übrigen in den relevanten Bereichen auch europarechtliche Hintergründe des deutschen Rechts sowie Entwicklungstendenzen in der vertragsrechtlich relevanten Gesetzgebung der Europäischen Union.