Aufbaukurs Privatrecht II
Herausgabe und Rückgewähr
Umfang: 3 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 4./5. Sem.
Das Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) dient in erster Linie dem Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen. Zentral ist die Leistungskondiktion, die auf Rückabwicklung rechtsgrundloser Leistungen gerichtet ist und auch gescheiterte Vertragsbeziehungen reguliert. Die Vorlesung behandelt daher eingehend die zentralen Rechtsprobleme, die sich an die Rückabwicklung fehlgeschlagener Leistungen nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen knüpfen. Die Rückabwicklung gescheiterter Verträge und anderer Leistungsbeziehungen vollzieht sich jedoch oft auch außerhalb des Bereicherungsrechts, so namentlich auf der Grundlage vertraglicher Rücktrittsrechte, aber auch und vor allem als mittelbarer Reflex von Leistungsstörungen, wie als Folge von gesetzlichen Rücktrittsrechten. Aufgrund vergleichbarer Problemlagen und partiell übereinstimmender Rechtsfolgen rechtfertigt sich im Rahmen dieser thematisch weit gefächerten Vorlesung eine zusammenfassende Darstellung dieser im Gesetz an unterschiedlichen Stellen geregelten Rechtsmaterien, wobei auch Exkurse zu gewissen Spezialregeln sich anbieten, die ebenfalls die Rückabwicklung gescheiterter Verträge im Auge haben (wie etwa § 355 BGB). Im Übrigen dient das Bereicherungsrecht auch dem Ausgleich aus anderen Gründen ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen, so namentlich in den Fällen der Eingriffs-, Verwendungs- und Rückgriffskondiktion. Auch hier gibt es zahlreiche Parallelen zu anderen Rechtsgebieten und privatrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen, namentlich zu dem daher mitzubehandelndem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, wo es um Rückgewähr usurpierter Eigentümerbefugnisse geht. In ähnlicher Weise wirken überdies die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag, die hier ebenfalls in Grundzügen dargestellt werden. Im Wesentlichen werden daher alle auf Rückgewähr und Restitution gerichteten Rechtsnormen in einer die wechselseitigen Verflechtungen verdeutlichenden Weise erörtert.
Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht
Umfang: 3 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 4./5. Sem.
Die Vorlesung gliedert sich in drei Teile. Sie behandelt zunächst die Grundlagen des Sachenrechts, d.h. seinen Gegenstand, die Arten der Sachenrechte und rechtlich geschützte Beziehungen zu Sachen (Eigentum und seinen Inhalt, die Typen der beschränkten dinglichen Rechte), die Prinzipien des Sachenrechts, ferner die Verdinglichung obligatorischer Rechte. Anschließend werden die Begriffe des Besitzes, die Besitzbegründung sowie die rechtliche Bedeutung des Besitzes erläutert. Ein Schwerpunkt liegt beim Erwerb und Verlust des Eigentümers an beweglichen Sachen einschließlich des gutgläubigen Erwerbs. Auf die Behandlung des rechtsgeschäftlichen Erwerbs folgt die Darstellung des Erwerbs und Verlustes des Eigentums kraft Gesetzes, wobei der Schwerpunkt auf Verbindung, Vermischung und Verarbeitung gelegt wird. Bei der anschließenden Erörterung von Inhalt und Schranken des Eigentums werden namentlich das Nachbarrecht und der Immissionsschutz dargestellt. Dies steht im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Eigentum (insbesondere § 1004). Die in den Fällen der Eigentumsentziehung bzw. Eigentumsvorenthaltung (§ 985) vielfach auftauchenden Eigentumsfolgenansprüche der §§ 987 ff. werden nur gestreift, da sie im Zusammenhang mit der Vorlesung zur Restitution eingehend erörtert werden. Es schließt sich die Erörterung der Grundlagen des Immobiliarrechts an; erläutert werden die Funktionsweise des Grundbuchs und die Merkmale der liegenschaftsrechtlichen Verfügungen, hier einschließlich der Fragen des Anwartschaftsrechtserwerbs bei Grundstücken, der Rechtslage bei Unrichtigkeit des Grundbuchs (gutgläubiger Erwerb, Grundbuchberichtigung, Widerspruch) und des Schutzes des künftigen Erwerbs (Vormerkung). Im dritten Teil der Veranstaltung wird das Kreditsicherungsrecht in Grundzügen dargestellt. Thematisch liegt der Schwerpunkt im Recht der Realkreditsicherung, wobei sowohl das Mobiliarkreditsicherungsrecht (Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung) als auch das Immobiliarkreditsicherungsrecht (Hypothek und Grundschuld) näher erläutert werden; dabei werden auch die Haftungserstreckungsformen und die damit zusammenhängenden Interessenkonflikte angesprochen. Gleichzeitig werden auch Grundbegriffe des Personalkreditsicherungsrechts (Bürgschaft, Schuldbeitritt und Garantie) wiederholt und das strittige Verhältnis zwischen Real- und Personalkreditsicherheiten (Wettlauf der Sicherungsgeber) thematisiert.