Grundkurs Privatrecht
Umfang: 4 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 1./2. Sem.
Die für Studienanfänger konzipierte Grundveranstaltung gliedert sich in zwei Hauptteile. Am Anfang steht die allgemeine Einführung in das Recht, insbesondere in das Privatrecht: In einem Überblick werden Begriffe und Aufgaben von Recht und Rechtswissenschaft erläutert, die Hauptgliederungen der Rechtsgebiete in Privatrecht und Öffentliches Recht sowie in materielles Recht und Prozessrecht dargestellt sowie die Verwirklichung des Rechts im rechtsstaatlichen, die Selbsthilfe zurückdrängenden Verfahren skizziert. Daran schließt sich die Einführung in die allgemeinen Grundlagen des Rechts, insbesondere des Privatrechts, an. Nach der Rechtsquellenlehre, der Erläuterung der Bezüge zwischen Verfassungs- und Privatrecht (Drittwirkung der Grundrechte) sowie zwischen privat geschaffenem Recht (Vertrag) und zwingendem und dispositivem Gesetzesrecht werden Entstehung und Hauptordnungsprinzipien des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dabei namentlich die Abgrenzung von Schuld- und Sachenrecht, erläutert. Die Eigenarten der Rechtssprache, die Struktur des Rechtssatzes (Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge) und daran anknüpfend, die Begriffe Auslegung, Gesetzeslücke, Analogie und Umkehrschluss werden erörtert. Einen Schwerpunkt bildet die Einführung in die Arbeitsmethodik, dabei in die Falllösungstechnik. Ausgegangen wird vom Begriff des Anspruchs; die Gutachtentechnik im Kontrast zum Urteilsstil wird eingeübt; dabei wird auf die wichtigsten Anspruchsgrundlagen, einschließlich der verschiedenen Anspruchsinhalte, eingegangen sowie auf die Handhabung von Einwendungen und Einreden. Der erste Veranstaltungsteil endet mit einer vertieften Betrachtung der schuld- und sachenrechtlichen Grundlagen, namentlich der Begriffe Verpflichtung und Verfügung, wobei das Abstraktionsprinzip herausgearbeitet wird.
Der umfangreichere zweite Vorlesungsteil befasst sich mit dem Allgemeinen Teil des BGB unter weitgehender Ausgliederung des Personenrechts (dies bleibt dem Gesellschaftsrecht vorbehalten) und des Abschnitts über Sachen (dies wird im Zusammenhang mit dem Sachenrecht behandelt); der Schwerpunkt liegt also auf der Rechtsgeschäftslehre. Erläutert werden: der Begriff des Rechtsgeschäfts bzw. der Willenserklärung und ihre Strukturelemente, Störungen im Prozess der Willens-, Erklärungs- und Verständigungsbildung (Willensmängel) einschließlich der Anfechtung, ferner die Abgabe und der Zugang von Willenserklärungen. Auf Geschäftsfähigkeit und Formerfordernisse wird dabei ebenso eingegangen wie auf inhaltliche Grenzen des Rechtsgeschäfts (gesetzliche Verbote, Sittenwidrigkeit) und auf rechtsgeschäftliche Nebenbestimmungen (Bedingung, Befristung). Einen wichtigen Vorlesungsgegenstand bildet das rechtsgeschäftliche Handeln mit Drittwirkung (Stellvertretung, Organschaft), dessen Wesen und Wirkung erläutert wird; die Themen "Handeln im Namen des Vertretenen" und "Vertretungsmacht" bzw. "Fehlen der Vertretungsmacht" stehen im Zentrum. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Thema "Vertrag" in Abgrenzung von Gefälligkeitsverhältnissen bzw. bloßem sozialem Kontakt. Hier werden Vertragsfreiheit und Abschlusszwang, die Technik des Vertragsschlusses, Fragen des Dissenses, des Schweigens im Rechtsverkehr, der Bezüge zu gesetzlichen Regelungsvorgaben und insbesondere der Einbeziehung von AGB behandelt; schließlich wird auf den so genannten faktischen Vertrag und das sozialtypische Verhalten eingegangen. Die Behandlung der Verfügungsmacht und der culpa in contrahendo schließen die Rechtsgeschäftslehre ab.
Grundkurs Privatrecht II
Umfang: 4 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 2./3. Sem.
Der Grundkurs Privatrecht II versteht sich als Fortsetzung des ersten Teils des privatrechtlichen Grundkurses und befasst sich vor allem mit dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Die Veranstaltung behandelt schwerpunktmäßig das Recht der Leistungsstörungen (Unmöglichkeitslehre unter Berücksichtigung besonderer Gefahrtragungsregeln; Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schuldner- und Annahmeverzugs; Grundbegriffe des Gewährleistungsrechts; Funktionen und systematische Bedeutung der - früher so genannten - positiven Forderungsverletzung). Im Zusammenhang damit werden auch Fragen des Leistungsortes und der Leistungszeit erörtert und insbesondere auch die Besonderheiten der Gattungsschuld dargestellt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Behandlung der Erfüllung und der Erfüllungssurrogate. Daran schließt sich die Erörterung der Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis, der Abtretung, des Schuldnerwechsels, aber auch des Vertrages zugunsten Dritter einschließlich des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Gegenstand der Vorlesung bilden auch die im Allgemeinen Schuldrecht geregelten Haftungsprinzipien, insbesondere die Kennzeichen und Unterschiede der vertraglichen und deliktischen Haftung, die Drittschadensliquidation, ferner die Problematik der Zweckerreichung, des Zweckfortfalls und der Zweckstörung unter Einschluss der Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage. Darüber hinaus wird auf Fragen der Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern sowie auf Bedeutung und Anwendungsfelder des § 242 BGB eingegangen. Lediglich gestreift wird das vertragliche und gesetzliche Rücktrittsrecht, das einer Veranstaltung zum Restitutionsrecht vorbehalten ist. Das Schadensrecht wird schwerpunktmäßig in der Vorlesung zur gesetzlichen Haftung dargestellt.