Sonstige Vorlesungen

Grundzüge des Arbeitsrechts

Grundzüge des Arbeitsrechts

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 4./3. Sem.

Die Vorlesung richtet sich an Studenten, die die schuldrechtlichen Grundlagen beherrschen, insbesondere die Vorlesungen zum Allgemeinen und Besonderen Schuldrecht gehört haben. Die Veranstaltung gibt zunächst einen Überblick über die Rechtsquellen des Arbeitsrechts. Anschließend werden die Grundzüge des Individualarbeitsrechts erörtert. Hier liegen die Schwerpunkte bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, sowie der Behandlung von Leistungsstörungen. Sodann werden spezifische Arbeitnehmerschutzbestimmungen (insbesondere über Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) erörtert, bevor auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen und dabei vor allem auf die Kündigungsschutznormen eingegangen wird. Die Vorlesung befasst sich auch mit Grundzügen des kollektiven Arbeitsrechts.

Familien- und Erbrecht

Familien- und Erbrecht

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 5./6. Sem.

Die Vorlesung behandelt sowohl das Familienrecht als auch das Erbrecht in Grundzügen. Der auf das Familienrecht entfallende Teil der Vorlesung behandelt neben einer kurzen Einführung in die Entwicklung und Bedeutung von Ehe und Familie das Eherecht, die Wirkungen der intakten Ehe, das eheliche Güterrecht und die Ehescheidung. Hervorgehoben werden die gegenseitige Berechtigungs- und Verpflichtungsbefugnis der Ehegatten, die Vollstreckung gegen einen Ehegatten, die Haftung der Ehegatten untereinander, ihre Deliktsansprüche gegen Dritte sowie die Verfügungsbeschränkungen im Güterrecht. Behandelt werden das Ehegattenunterhaltsrecht sowie die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Unterhaltspflichten. Es folgt die Darstellung des Kindschaftsrechts, insbesondere der Abstammung, der elterlichen Sorge, der Eingriffe in das Sorgerecht in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts. Annahme als Kind, Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung werden erläutert. Eine Darstellung der Rechtsprobleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften schließt den familienrechtlichen Teil der Vorlesung ab.

Bei der Darstellung des Erbrechts gibt die Vorlesung einen Überblick über die erbrechtlichen Institutionen, die nach Themenschwerpunkten mit Beispielen aus der Praxis vorgestellt werden. Beginnend mit einer Einführung in die dem Erbrecht des Bürgerlichen Rechts zugrunde liegenden Grundstrukturen (Testierfreiheit, Universalsukzession, erbrechtliche Anordnungsformen und Zwangsteilhabe am Nachlass) werden folgende Erörterungsschwerpunkte gebildet: die gesetzliche Erbfolge in Vergangenheit und Gegenwart; Verfügung von Todes wegen (Testament und Erbvertrag); mögliche Regelungsanordnungen (z. B. Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbschaft, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung und Anordnung der Testamentsvollstreckung). In Grundlinien sollen ferner Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, die Erbenhaftung, das Pflichtteilsrecht und der Erbschein behandelt werden. Falls ausreichend Zeit vorhanden ist, sollen darüber hinaus einige besondere Problemlagen des Erbrechts wie die Verfügung unter Lebenden auf den Todesfall, die Anfechtung letztwilliger Verfügungen und die Bindungswirkung wechselbezüglicher Anordnungen behandelt werden. Neue rechtliche Entwicklungen werden im Rahmen der jeweiligen Vorlesungsthematik aufgezeigt.

Examenskurs Zivilrecht I

Examenskurs Zivilrecht I

Umfang: 4 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 7./8. Sem.

Der Examenskurs Zivilrecht ist als ein Ganzjahreskurs konzipiert. Inhaltlich wird sich die Veranstaltung im Wintersemester auf das Schuldvertragsrecht und die examensrelevanten Nebengebiete konzentrieren. Pro Doppelstunde wird ein Fall gelöst, der rechtzeitig vorher ausgegeben wird. Ein Teil der Fälle könnte in dieser Form auch im Examen als Klausur gestellt werden, andere Fälle sind stark auf spezielle Bereiche gemünzt. Eine Vorbereitung auf die Fälle wird vorausgesetzt, um den bestmöglichen Arbeitserfolg zu erzielen. Es wird empfohlen, zuerst eine eigene Klausurlösung zu versuchen, dann in privaten Arbeitsgemeinschaften über die Lösung zu diskutieren und anschließend in die Veranstaltung zu kommen.

Examenskurs Zivilrecht II

Examenskurs Zivilrecht II

Umfang: 4 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 8./7. Sem.

Der Examenskurs Zivilrecht ist als ein Ganzjahreskurs konzipiert. Inhaltlich deckt er die überwiegenden Teile des privatrechtlichen Examenswissens ab. Im Sommersemester konzentriert sich die Veranstaltung auf das Sachenrecht sowie auf die zentralen Nebengebiete des Privatrechts (u.a. Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht). Der Stoff wird vermittelt anhand von Fällen. Es bietet sich an, die Fälle vorab in privaten Arbeitsgemeinschaften zu diskutieren und anschließend in die Veranstaltung zu kommen.