Unternehmensrecht

Grundzüge des Handelsrechts

Grundzüge des Handelsrechts

Umfang: 1 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 3./4. Sem.

Im Handelsrecht sollen folgende Arbeitsschwerpunkte gebildet werden: persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des Handelsgesetzbuchs (Kaufmann, Handelsgewerbe, Scheinkaufmann); Handelsfirma (Firmenbildung, Firmenfortführung, Firmenübertragung und Firmenschutz); Vertretung des Kaufmanns (Prokura, Handlungsvollmacht, Handlungsmacht des Ladenangestellten); Handelsregister (Zweck, System und Publizität); Allgemeine Grundsätze für Handelsgeschäfte (Abschluss von Verträgen, kaufmännische Bestätigungsschreiben, Schweigen auf eine Offerte, Erwerb von Nichtberechtigten, Handelsbrauch, Einschränkung des Formzwangs, Zinsprivileg); Handelskauf (als besonderes Handelsgeschäft).

Grundzüge des Rechts der Personenvereinigungen/ Gesellschaftsrecht

Grundzüge des Rechts der Personenvereinigungen/ Gesellschaftsrecht

Umfang: 1 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 3./4. Sem.

Die Veranstaltung führt ein in das Gesellschafts-, Vereins- und Verbandsrecht. Anhand der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts werden die wesentlichen Probleme des Gesellschaftsrechts (u.a. Geschäftsführung, Stellvertretung, Haftung) sowie auch die theoretischen und praktischen Unterschiede zwischen Gesamthand und teilrechtsfähigen Wirkungseinheiten dargestellt. Sodann werden Grundbegriffe des Rechts der Personenhandelsgesellschaften (OHG und KG) sowie der Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) vermittelt. Im Vordergrund steht hier die Bedeutung des Rechtsbegriffs der juristischen Person, die sowohl im bürgerlich-rechtlichen Vereinsrecht als auch im privatrechtlichen Stiftungsrecht besondere Ausprägungen erfahren hat.