Während über die Einrichtung einer Grundsicherung ein gesellschaftlicher Konsens besteht, sind die Höhe der gewährten Leistungen und die Regeln zum (Weiter-)Bezug häufig umstritten. Dies beruht maßgeblich auf dem Konflikt zwischen der Sicherung eines akzeptablen Mindest-Lebensstandards und der Vermeidung unnötigen Aufwands.
Der Vortrag erläutert das in Deutschland seit 2005 neu gestaltete Recht der Grundsicherung und veranschaulicht seine Bedeutung anhand aktueller Daten zu Empfängern sowie Höhe der Leistungen. Im Anschluss werden wesentliche Aspekte aus ökonomischer Perspektive untersucht. Dabei stehen die Anreize im Vordergrund, die als Ansatz zur Lösung des erwähnten Zielkonflikts interpretiert werden können.
Prof. Dr. Walter Ried
Lehrstuhl für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft
Geboren 1959 in Mainz; Abitur 1978, Grundwehrdienst. Studien am University College at Buckingham, Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim 1980-86. Promotion 1992; Habilitation ebenda 2002. Seit 2003 Lehrstuhlinhaber in Greifswald. Seit 2011 Mitglied im Editorial Board von „Public and Municipal Finance“. Seit 2013 Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheitsökonomie
beim Verein für Socialpolitik.