Ankündigung: 4. Greifswalder Gespräch „Energiewende gestalten?"

Hybridveranstaltung am 25.04.2022, 16:30-19.30 Uhr, Konferenzsaal der der Universität Greifswald

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Die Energiewende, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaneutralitätsziels leistet, bedarf der Beschleunigung. Der deutsche Gesetzgeber ist mit dem Oster- und Sommer-Gesetzespaketen und dem LNG Beschleunigungsgesetz; der EU-Gesetzgeber u. a. mit dem „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Plan sowie der am 30.12.2022 in Kraft getretenen Notfallverordnung tätig geworden. Auf welche Ursachen können die Verzögerungen des Ausbaus von erneuerbaren Energien und der Infrastruktur zurückgeführt werden? Können die getroffenen Maßnahmen die Planungs- und Zulassungsverfahren beschleunigen? Erzeugen die sich teils überschneidenden oder gar überholenden Rechtsentwicklungen im Mehrebenensystem Inkohärenzen und Defizite? Welche Anforderungen werden an Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Projektträger gestellt? Diesen Fragen soll durch drei Vorträge und Diskussionen nachgegangen werden.

Flyer und Programm für das Greifswalder Gespräch am 25.4.2023

Bitte teilen Sie uns bis zum 18.4.2023 mit, ob Sie teilnehmen  (E-Mail: ifeusuni-greifswaldde).

Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie in Präsenz oder digital teilnehmen und teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir Ihnen den Zoom-Link sowie weiterführende Informationen zukommen lassen können.

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne unsere Website unter: www.uni-greifswald.de/ifeus.

 

Mit besten Grüßen

 

Prof. Dr. Sabine Schlacke  

Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Energie-, Umwelt- und Seerecht