Äußerungsrecht
I. Lehrveranstaltung
Die Vorlesung „Äußerungsrecht“ wird in einem Drei-Semester-Turnus angeboten.
II. Inhalt
Das Äußerungsrecht ist die Grundlage für das Fach Medienrecht. Es baut auf dem deliktsrechtlichen Pflichtstoff auf und vertieft ihn in Bezug auf die Äußerungsdelikte. Behandelt werden die allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit Äußerungen und die materiellen Schutztatbestände (Auslegung von Äußerungen, Persönlichkeitsrecht, Recht am Unternehmen, Kreditgefährdung) sowie die delikts- und medienrechtlichen Ansprüche (Schadensersatz, Entschädigung, Unterlassung, Berichtigung/Widerruf, Gegendarstellung). Das Gebiet betrifft darüber hinaus verfassungs- und europarechtliche Aspekte sowie im Hinblick auf Äußerungen im Internet namentlich das Datenschutz- und das Telemedienrecht.
Nach der Prüfungsordnung umfasst das Fach Äußerungsrecht folgende Inhalte:
Rechtsanwendung im Äußerungsrecht, Auslegung, Zurechnung, Unrichtigkeit und inhaltliche Unzulässigkeit von Äußerungen, materiell-rechtliche Schutztatbestände, äußerungsrechtliche Ansprüche einschließlich Ansprüche auf Gegendarstellung und auf Auskunft, Aktiv- und Passivlegitimation
III. Lernempfehlung
Es gibt keine Lernbücher speziell zum Äußerungsrecht. Zum Einstieg bieten sich die einschlägigen Kapitel in den deliktsrechtlichen Darstellungen an. Ansonsten wird das Gebiet in Lern- und Fallbüchern zum Medienrecht inzident mitbehandelt.
Fechner, Entscheidungen zum Medienrecht
IV. Aktuelle oder frühere Materialien