Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Arbeitsrecht und Rechtsgeschichte
Übung für Vorgerückte im Privatrecht
Hausarbeit
Der Sachverhalt der Hausarbeit zur Übung für Vorgerückte (Sommersemester 2025) ist ab Freitag, 31.03.2025, in Moodle als Download verfügbar:
Hinweise
Der Hausarbeit ist der Nachweis über die bestandene Zwischen- oder Fachprüfung Privatrecht beizufügen.
Abgabe der Hausarbeit ist spätestens am 28.03.2025 per Post mit Poststempel (Ernst-Lohmeyer-Platz 1, 17489 Greifswald) vom gleichen Tage. Außerdem können Sie den Fristenbriefkasten der Universität oder den Lehrstuhlbriefkasten (ELP 1, Erdgeschoss, Raum 0.22) nutzen.
Bitte melden Sie sich im eigenen Interesse auch unter Moodle für die Übung an.
Terminplan
Ab 31.01.2025 können Sie sich den Terminplan zur Übung für Vorgerückte im Privatrecht (Sommersemester 2025) in Moodle downloaden.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Hinweise zu Remonstrationen
Remonstrationen zu Klausuren sind schriftlich, unter Angabe von Gründen, binnen einer Woche nach Rückgabe (Voraussetzung: Teilnahme an der Besprechung, welche bei einer Präsenzveranstaltung durch Unterschrift des Dozenten nachgewiesen wird) an den Lehrstuhl zu richten. Sollte die Besprechung nicht in Präsenz stattfinden, ist aussschlaggebend für den Fristbeginn der (ggf. postalische) Erhalt der Klausur.
Für Remonstrationen zu Hausarbeiten gilt eine Frist von zwei Wochen unter den gleichen Voraussetzungen.
Hinweise zur neuen Struktur der Vorgerücktenübung
Entsprechend der neuen Prüfungsordnung erfolgt eine Aufteilung der Themengebiete der Vorgerücktenübung im Privatrecht in folgende zwei Teile:
Teil 1: Insbesondere BGB AT, Vertragsrecht und Deliktsrecht
Teil 2: Insbesondere Sachenrecht, Bereicherungsrecht und GoA-Recht
Hinsichtlich der Klausuren im anstehenden Sommersemester entfallen die ersten beiden Klausuren auf Teil 1 und die dritte Klausur auf Teil 2.
Dementsprechend werden im kommenden Wintersemester zwei Klausuren auf Teil 2 und eine Klausur auf Teil 1 entfallen.