Aktuelles und Ankündigungen des Lehrstuhls
Ankündigung zur Vorlesung Sexualstrafrecht im Sommersemester 2026
Im Sommersemester 2026 wird eine Vorlesung zum Sexualstrafrecht von Dr. Kliemannel angeboten:
Die Vorlesung bietet einen umfassenden Überblick über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und deren praktische Anwendung. Es werden ausgewählte Straftatbestände erklärt und aktuelle Entwicklungen beleuchtet. Neben dem wissenschaftlichen wird dem gesellschaftlichen Diskurs Rechnung getragen.
Die Vorlesung richtet sich an alle Interessierten. Sie dient gleichzeitig als ergänzende Lehrveranstaltung für den Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrechtspflege“.
Es handelt sich um 3 Veranstaltungen im Semester, die verblockt am 26.06.2026, 03.07.2026 und 17.07.2026, jeweils von 10 bis 14 Uhr (c.t.), im Hörsaal 2.33 (Ernst-Lohmeyer-Platz 3) stattfinden. Eine Anmeldung ist über HIS möglich.
Ankündigung zum Kompaktkurs: Strafprozessrecht im Staatsexamen im Sommersemester 2026
Im Sommersemester 2026 wird ein Kompaktkurs zum Strafprozessrecht im Staatsexamen von Dr. Kliemannel angeboten:
Ausgewählte Bereiche des Strafverfahrensrechts gehören „in Grundzügen“ zum Pflichtfachstoff des ersten juristischen Staatsexamens (§ 11 II Nr. 2 lit. c JAPO M-V). Diese können sowohl in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage im schriftlichen Staatsexamen als auch in der mündlichen Prüfung auftauchen.
Der Kompaktkurs bietet einen umfassenden Überblick über die prüfungsrelevanten Bereiche des Strafverfahrensrechts. Es werden strafprozessuale Zusatzfragen aus Originalklausuren und typische Fragen aus mündlichen Prüfungen besprochen.
Der Kompaktkurs richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse im Strafverfahrensrecht auffrischen wollen. Er dient gleichzeitig als ergänzende Lehrveranstaltung für den Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrechtspflege“.
Es handelt sich um 3 Veranstaltungen im Semester, die verblockt am 22.05.2026, 05.06.2026 und 12.06.2026, jeweils von 10 bis 14 Uhr (c.t.), im Raum 0.27 (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) stattfinden. Eine Anmeldung ist über HIS möglich.
Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2026
Den Sachverhalt der Hausarbeit zur Übung im Strafrecht für Vorgerückte im Sommersemester 2026 finden Sie ab Freitag, den 30. Januar 2026 hier.
Hier finden Sie alle Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls im aktuellen Semester.
Aktuelle Veröffentlichungen

Die Law Clinic Wiederaufnahme. Ein Erfahrungsbericht von der Universität Greifswald
In: StV-S (Strafverteidiger-Spezial) 2025, 75 ff. (Esther Erwin, Johanna Forst, Olaf Hohmann, Pauline Rybarz, Sarah Wendlandt und Yasmin Wenzel)
„Fehler sind ubiquitär und fester Bestandteil des sozialen Lebens. Auch der deutsche Strafprozess ist davor nicht gefeit und es irrt auch die Justitia.' Erwächst ein solcher Fehler in Rechtskraft, sind die Möglichkeiten der Korrektur begrenzt. Die Beseitigung eines in Rechtskraft erwachsenen Fehlurteils kann insbesondere durch das Wiederaufnahmeverfahren gemäß §§ 359 ff. StPO erfolgen. Die Wiederaufnahme durchbricht die materielle Rechtskraft zugunsten der materiellen Gerechtigkeit.2 Dementsprechend sind die Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag hoch. Die Betroffenen sowie ihre Verteidiger müssen zahlreiche Hürden überwinden. Über spektakuläre Wiederaufnahmeverfahren wird in den Medien öffentlichkeitswirksam berichtet. Die Betroffenen schildern nicht nur ihre Schicksale, sondern auch, welche gravierenden Auswirkungen ein Justizirrtum für sie hat.' Im Zuge des 2020 gegründeten Projekts »Fehlurteil und Wiederaufnahme e.V., Berlin« sind an verschiedenen deutschen Universitäten Law Clinics zur Wiederaufnahme entstanden. Dieser Beitrag berichtet von den Erfahrungen an der Universität Greifswald."
Der Download des Beitrags ist hier möglich.
Dem Verlag Wolters Kluwer danken wir, den Beitrag auf unsere Homepage einzustellen zu dürfen.

Aktuelle Entwicklungsdaten zur Belegung, zu vollzugsöffnenden Maßnahmen und Merkmalen der Gefangenenstruktur im Jugendstrafvollzug.
In: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe 2025, S. 138 – 154 (mit Frieder Dünkel und Bernd Geng).
Der Jugendstrafvollzug ist nach den normativen Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) einer Klientel vorbehalten, die Ausnahmecharakter hat. Er ist die „ultima ratio“ für junge Straffällige, die mit den herkömmlichen Mitteln des Jugendstrafrechts, den ambulanten erzieherischen Maßnahmen und Sanktionen nicht (mehr) erreicht werden können. Der vorliegende Beitrag erfasst die Belegung in Straf- und Untersuchungs haft sowie Merkmale der Gefangenenstruktur des Jugendstrafvollzugs. Herausragende Entwicklungstrends sind ein nachdrücklicher Rückgang der Gefangenenraten seit ihrem Höchststand 2001 und ein Strukturwandel mit erhöhten Anteilen von aufgrund Gewaltdelikten Verurteilten, die eine besondere Herausforderung für die Resozialisierungsarbeit darstellen.

Von Vorbereitungen für Stromausfälle bis zu extrem rechten Umsturzfantasien: Eine Analyse prepping-bezogener Gruppen und Kanäle auf Telegram.
In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2025, S. 1 – 24 (mit Pia Müller).
„Im Jahr 2018 wurde in Deutschland das rechtsextreme „Hannibal-Netzwerk“ aufgedeckt - unter seinen Mitgliedern: Polizisten und Soldaten, die sich in Erwartung eines sogenannten „Tag X“ zusammenschlossen. Für diesen Tag diskutierte die Untergruppe „Nordkreuz“ des Netzwerks, politische Gegner zu eliminieren. Die Beteiligten, die sich offline und über Telegram organisierten, bezeichneten sich verharmlosend als „Prepper“.
In erster Linie ist Prepping eine Praxis, die der Vorsorge für ein bestimmtes Ereignis dient. Prepper sind so heterogen wie die Bandbreite der wahrgenommenen Ereignisse selbst. Während sich einige auf Stromausfälle oder Naturkatastrophen vorbereiten, haben andere den Zusammenbruch der Gesellschaft im Sinn. In Prepper-Gruppen lassen sich auch einige Überschneidungen mit Einstellungen und Annahmen rechtsextremer Ideologie erkennen, z. B. sozialdarwinistische Haltungen, Misstrauen oder Feindseligkeit gegenüber staatlichen oder demokratischen Strukturen und ein ausgeprägtes Weltuntergangsdenken. Um solche potenziellen Überschneidungen zu erforschen, untersuchten wir prepping-bezogene Gruppen und Kanäle auf Telegram, wobei wir uns auf ihr breiteres Netzwerk und die Themen, die sie ansprechen, konzentrierten. Eine zunächst durchgeführte Netzwerkanalyse, deren detaillierte Ergebnisse an anderer Stelle veröffentlicht werden, zeigt, dass bis auf wenige Ausnahmen ein Großteil der Beobachtungseinheiten in ein Ökosystem von rechten Akteur:innen eingebunden ist. Dies spiegelt sich auch auf der inhaltlichen Ebene der verschiedenen Gruppen wider, auf die sich dieser Artikel konzentriert. Mittels der Methode des Topic Modeling haben wir herausgefunden, dass die stark in das Netzwerk integrierten Einheiten extrem rechte und verschwörungsideologische Narrative bedienen, während Gruppen und Kanäle am Rande des Netzwerks sich eher mit praktischer Krisenprävention beschäftigen. In dem Artikel nehmen wir drei Gruppen genauer unter die Lupe: eine, die mehr oder weniger typisch für die Mehrheit der prepping-bezogenen Gruppen auf Telegram ist, eine am Rande des Netzwerks und eine, die fast isoliert vom dortigen Prepping-Mainstream ist.“

§§ 111a, 132a StPO.
In: Satzger / Schluckebier / Werner (Hrsg.), Strafprozessordnung, Kommentar, 6. Auflage, Köln: Heymanns 2025.
Aus der Verlagsbeschreibung:
Übersichtlicher, praxisorientierter Kommentar zur Strafprozessordnung.
Die Neuauflage des erfolgreichen Kommentars zur Strafprozessordnung erläutert übersichtlich und mit wissenschaftlicher Tiefe das Strafprozessrecht unter besonderer Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Mit seiner konsequent an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichteten, detaillierten Darstellung der Rechtsprechung zur StPO gehört dieses Werk für jede:n Strafrechtler:in zum unverzichtbaren Handwerkszeug.
NEU in der 6. Auflage:
- Auf aktuellem Gesetzes- und Bearbeitungsstand
- Verstärkung des Herausgeberteams durch Professor Dr. Raik Werner
- Neue hochrangige Autorinnen und Autoren
Ein hochrangiges Autor:innenteam aus bedeutenden Strafrechtswissenschaftler:innen und -praktiker:innen garantiert eine Kommentierung auf höchstem Niveau.

Digitale Kommunikationsprozesse aus kriminologischer Perspektive.
In: Kusche / Stefanopoulou (Hrsg.), Digitalisierung als total social fact der Kriminalwissenschaften, Baden-Baden: Nomos 2024, S. 67 – 84.
Kommunikation in Online-Umgebungen kann kriminelle Aktivitäten online und offline motivieren, fördern oder anderweitig beeinflussen. Die möglichen Wirkzusammenhänge dahinter werden in diesem Beitrag erläutert. Dabei wird der Schwerpunkt auf extremistische Online-Kommunikation gelegt. Exemplarisch werden insbesondere die Ergebnisse einer aktuellen eigenen Untersuchung dargestellt und diskutiert. Bei dem näher dargestellten Projekt handelt es sich um die vom Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern geförderte Untersuchung „Qualitative und quantitative Analyse internetbasierter Kommunikationsprozesse von Preppern“ (InKoPrep). werden. In einem Ausblick werden knapp Ideen für einen neuen Ansatz zur Erklärung gruppenbasierter (Internet-)Delinquenz skizziert.

Narrative extremistischer Online-Kommunikation – Inhalte, Verbreitung, Wirkung und Prävention.
In: Rettenberger / Suhling / Brettel / Görgen (Hrsg.), Kriminalität und ihre Kontrolle im Wandel. Festschrift für Axel Dessecker. Wiesbaden: KrimZ 2024, S. 461 – 501.
Basierend auf verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass extremistische, menschenfeindliche Online-Kommunikation Rückwirkungen auf die Kommunizierenden hat. Sie kann Radikalisierungsprozesse zwar nicht ohne weiteres auslösen, jedoch im Zusammenspiel mit Ereignissen, Erfahrungen und Erlebnissen in der Offline-Welt fördern. In diesem Sinne befasst sich der Beitrag mit den Inhalten, der Verbreitung, den Wirkungen und in geringerem Umfang auch der Prävention extremistischer Online-Kommunikation. Er soll die Ergebnisse unserer Greifswalder Forschung in dem vom Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern geförderten Projekt „Qualitative und quantitative Analyse internetbasierter Kommunikationsprozesse von Preppern“ (InKoPrep) sowie dem Teilprojekt III („Qualitative und quantitative Analyse internetbasierter Propaganda“) des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „Radikalisierung im digitalen Zeitalter“ (RadigZ) zusammenfassend darstellen, zu einem Gesamtfazit führen und einen Ausblick auf künftige Forschungsvorhaben geben. Hinweise darauf, wo sich die ausführlicheren Ergebnisdarstellungen dazu finden, werden gegeben.

Strafvollzug.
In: Hermann / Horten / Pöge (Hrsg.), Kriminalsoziologie – Handbuch für Wissenschaft und Praxis. 2. Auflage, Baden-Baden: Nomos 2024, S. 531 – 577 (mit Frieder Dünkel und Bernd Geng).
Der Beitrag befasst sich mit dem Strafvollzug in einem weit verstandenen Sinne. Hierzu zählt neben dem Vollzug von Freiheitsstrafen nach dem StGB auch der Vollzug von nach dem JGG verhängten Jugendstrafen. Keine Strafen stellen zwar die die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sichernde Untersuchungshaft und die auf gefährliche Rückfalltäter*innen abzielende Maßregel der Sicherungsverwahrung dar, wegen ihrer Nähe zum Strafvollzug werden dieser aber mitbehandelt. Zunächst geht es in dem Beitrag um die historische Entwicklung des Strafvollzugs und der Strafvollzugsforschung, bevor statistische Daten zum Strafvollzug in Deutschland, insbesondere zu Belegungsentwicklung und Gefangenenstruktur, dargestellt werden. Daran schließt sich eine Betrachtung und Erklärung von Gefangenenraten im internationalen Vergleich an. Es werden soziologische Fragestellungen erörtert, insbesondere zu Gefängnissubkultur, Anstaltsklima und Gewalt im Strafvollzug, aber auch eher psychologisch orientierte Forschung zur Wirkung von Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug und Rückfall. Vertieft werden zudem die folgenden Vollzugsbereiche und Problemgruppen analysiert: Untersuchungshaft, Frauenstrafvollzug, Jugendstrafvollzug und freiheitsentziehende Sanktionen gegenüber jungen Rechtsbrechern, Ausländer*innen im Strafvollzug, „gefährliche“ Gefangene und Gefangene mit (lebens-)langen Freiheitsstrafen, Vollzugslockerungen und Übergangsmanagement sowie unter dem Schlagwort „restorative prisons“ die Einbeziehung der Opferperspektive und Erfahrungen mit opferbezogenen Vollzugsgestaltungen. Der Beitrag schließt mit rechts- und forschungspolitischen Perspektiven, insbesondere auf Menschenrechtsstandards, humane Gesetzgebung und Praxis und die Verbreitung von „best practices“.
Kontakt
Lehrstuhl für Kriminologie, Strafrecht, Strafprozessrecht und vergleichende Strafrechtswissenschaften
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Stefan Harrendorf
Sekretariat
Kornelia Hohn
Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2137
Mit Erasmus+ ins europäische Ausland

Erasmus+ ist ein Austauschprogramm der Europäischen Kommission, das Studienaufenthalte und Praktika in Europa fördert.
ERASMUS+, Beratung und Ansprechpartner an der Fakultät