Examenskolloquium im Strafprozessrecht (WiSe 2026/2027)

Ausgewählte Bereiche des Strafverfahrensrechts gehören „in Grundzügen“ zum Pflichtfachstoff des ersten juristischen Staatsexamens (§ 11 II Nr. 2 lit. c JAPO M-V). Diese können sowohl in Form einer strafprozessualen Zusatzfrage im schriftlichen Staatsexamen als auch in der mündlichen Prüfung auftauchen. 

Das Examenskolloquium bietet einen Überblick über die prüfungsrelevanten Bereiche des Strafverfahrensrechts. Es werden strafprozessuale Zusatzfragen aus Originalklausuren und typische Fragen aus mündlichen Prüfungen besprochen. 

Das Examenskolloquium richtet sich an Studierende, die ihre Kenntnisse im Strafverfahrensrecht auffrischen wollen. Es dient gleichzeitig als ergänzende Lehrveranstaltung für den Schwerpunkt „Kriminologie und Strafrechtspflege“. 

Es handelt sich um zwei Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit, die verblockt an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Februar oder März 2027, jeweils von 9 bis 15 Uhr (c.t.), im Raum N.N. (Ernst-Lohmeyer-Platz 1) angeboten werden. Nähere Informationen folgen. Eine Anmeldung ist über HIS möglich.