Fiat iustitia - Recht als Aufgabe der Vernunft

Fiat iustitia - Recht als Aufgabe der Vernunft; Festschrift für Peter Krause zum 70. Geburtstag; Maximilian Wallerath (Hrsg.)

Festschrift für Peter Krause zum 70. Geburtstag

Bibliographische Angaben

Maximilian Wallerath (Hrsg.), Fiat iustitia - Recht als Aufgabe der Vernunft, Festschrift für Peter Krause zum 70. Geburtstag, Duncker & Humblot, Berlin 2006, Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1035, 685 Seiten.

Die Festschrift ist dem Trierer Rechtslehrer Peter Krause zum 70. Geburtstag von Freunden, Kollegen und Schülern gewidmet. Sie haben in drei Teilen die Felder "Recht der sozialen Sicherung", "Europarecht, Staats- und Verwaltungsrecht" sowie "Geschichte und Philosophie" bearbeitet und damit Themen aus Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie vereint, die Schwerpunkte im Lebenswerk von Peter Krause bilden.

Mit dem Recht der sozialen Sicherung greift der erste Teil der Festschrift einen langjährigen Schwerpunkt der Arbeit Peter Krauses auf. In den breitgefächerten Beiträgen wird der bedeutende Einfluß, den der Jubilar auf die Entwicklung der Dogmatik des Sozialrechts und damit auch des öffentlichen Rechts ausgeübt hat, sichtbar; die von ihm angestoßenen Fragen zum Sozialrecht werden von verschiedenen Autoren auf unterschiedlichsten Problemgebieten fortgeführt und näher entfaltet.

Der zweite Teil behandelt eine Vielzahl hochaktueller und bedeutsamer Fragen zu Methodik und Dogmatik des Europarechts, Staats- und Verwaltungsrechts, deren Mannigfaltigkeit die Breite des Œuvres von Peter Krause und die Weite seines Interesses bekräftigt.

Der dritte Teil "Geschichte und Philosophie" nimmt grundsätzliche Themen auf, die Peter Krause schon zu Beginn seiner wissenschaftlichen Arbeit beschäftigt haben und die in den letzten Jahren ganz in das Zentrum seiner Tätigkeit in Forschung und Lehre gerückt sind. Es geht um das Verhältnis von "wirklichem und förmlichem" bzw. von "vernünftigem und positivem" Recht, letztlich um die Verwirklichung von Gerechtigkeit unter endlichen Bedingungen.

Die Aufgabe ist nicht ein- für allemal und vollständig aufzulösen, sondern stellt sich in den unterschiedlichen geschichtlichen Epochen immer wieder neu und anders. Sie fordert zudem das Nachdenken über die - oftmals banal erscheinenden - Bedingungen, unter denen Versuche der Gesetzgebung und Rechtsverwirklichung gelingen oder scheitern.