Die Staatliche Pflichtfachprüfung

Die Staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus sechs jeweils 5stündigen Klausuren in den Gebieten Privatrecht (3 Klausuren), Öffentliches Recht (2 Klausuren) und Strafrecht (eine Klausur) sowie einer mündlichen Prüfung.

Informationen des Landesjustizprüfungsamtes:

Staatliche Pflichtfachprüfung

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an das Landesjustizprüfungsamt.

Im Dekanat kann und darf in diesen Angelegenheiten keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt werden.

Informationsveranstaltung des Landesjustizprüfungsamtes

Am 17. November 2023 um 10:00 Uhr findet im Hörsaal 2 (Ernst-Lohmeyer-Platz 6) eine Informationsveranstaltung über die Zulassungsvoraussetzungen und den Ablauf der Staatlichen Pflichtfachprüfung statt.

Aushang Infoveranstaltung Staatliche Pflichtfachprüfung (PDF)

Informationsveranstaltung zum Referendariat in M-V

Am 17. November 2023um 11 Uhr im Hörsaal 2 (Ernst-Lohmeyer-Platz 6) werden Frau Dr. Düring vom Oberlandesgericht Rostock und Herr Lanz vom Landesjustizprüfungsamt über das Rechtsreferendariat in M-V informieren und Fragen hierzu beantworten.

Aushang Infoveranstaltung Refendariat (PDF)