Festlegungen Wintersemester 2024/2025
Bekanntmachung des Prüfungsausschusses Rechtswissenschaften
- Veröffentlicht am 09.10.2024
- Aktualisiert am 11.10.2024 (Sonderregeln für die Freiversuche, unter Abschnitt A)
A. Bereits begonnenes Schwerpunktbereichsstudium
Hinweise und Übergangsregelungen finden Sie in folgenden Verlautbarungen:
- Reform der Schwerpunktausbildung (dort Abschnitt III)
- Ergänzende Festlegungen
Bitte beachten Sie, dass bei folgenden neuen Schwerpunktbereichen ein Klausurangebot nebst förmlicher Anmeldemöglichkeit im HIS ab Wintersemester 2024/2025 besteht:
- Arbeit im internationalen Kontext
- Besonderer Wahlbereich des folgenden Schwerpunkts: „Vertiefung Individualarbeitsrecht (mit unionsrechtlichen Bezügen)“ im Schwerpunkt Europarecht
Zu folgendem Schwerpunkt besteht ein Klausurangebot sowie die Anmeldemöglichkeit im HIS erst ab Sommersemester 2025:
- Internationale und Alternative Streitbeilegung
Der Übergang zu einem der neuen Schwerpunktbereiche kann auch noch dann erfolgen, wenn zuvor ein alter Schwerpunktbereich gewählt wurde. Entsprechendes gilt für eine Übergangszeit auch bei Wahl eines noch belegbaren alten Schwerpunktbereichs. Für Freiversuche gelten allerdings wichtige Sonderregeln: Ergänzende Festlegungen (dort Abschnitt 3).
Anmeldezeitraum für die Schwerpunktbereichsklausur ist 29.11.2024 – 03.01.2025.
B. Vorgerücktenübung im Privatrecht II
Im Wintersemester 2024/2025 finden zwei Vorgerücktenübungen im Privatrecht II parallel statt (Prof. Schlinker und Prof. Weber).
Die Anmeldung zu der von Ihnen gewählten Vorgerücktenübung erfolgt mit der erstmaligen Abgabe einer beliebigen Prüfungsleistung (typischerweise der Hausarbeit, sonst auch einer Klausur) zu Händen des jeweils verantwortlichen Übungsleiters bzw. dessen Personal. Bei der Abgabe der Prüfungsleistung muss der Nachweis über die bestandene Zwischen- oder Fachprüfung Privatrecht beigefügt werden.
Die Anmeldung kann außerdem beim Sekretariat des verantwortlichen Dozenten oder über Moodle erfolgen und wird dann verbindlich mit der erstmaligen Abgabe einer Prüfungsleistung.
Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wechsel in die parallel laufende Übung und deren Prüfungsleistungen nicht möglich.
Sie können allerdings an den Klausuren der Parallelveranstaltung übungshalber teilnehmen und auch die Vorlesungen und Besprechungen des jeweils anderen Dozenten besuchen.
Weitere Fragen beantwortet die Studienberatung susanne.wischnewskiuni-greifswaldde.
Ergänzender Hinweis zu den Übungen des Fachbereichs:
In der für die Zwischenprüfung relevanten „Fachprüfung Privatrecht“ (bestehend aus den Kleinen Übungen I und II) besteht die Möglichkeit, alle erforderlichen Prüfungsleistungen in einem einzigen Semester zu absolvieren (Bestehen einer Hausarbeit und zwei thematisch unterschiedlicher Klausuren). Dagegen kann die Vorgerücktenübung im Privatrecht (bestehend aus Vorgerücktenübung I und II) ungeachtet einer vergleichbaren Struktur (erforderlich ist auch hier das Bestehen einer Hausarbeit und das Bestehen zwei thematisch unterschiedlicher Klausuren) nur bestanden werden, wenn außerdem eine Klausur in beiden Semestern bestanden wird. (Zu den Kleinen Übungen siehe § 18 Abs. 4 Prüfungsordnung; zu den Vorgerücktenübungen siehe § 7 Abs. 2 Studienordnung). Die Unterscheidung beruhte auf einer inzwischen geänderten Regelung in der JAPO M-V und soll in naher Zukunft wegfallen.