Vorgerücktenübungen

Veröffentlicht 29.10.2020

 

1. Klausurtermine:

Klausuren der Vorgerücktenübungen im Öffentlichen Recht, Privatrecht und Strafrecht
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 JAPO) finden in Form von Aufsichtsarbeiten (Präsenzprüfungen) statt zu den auf den Informationen der verantwortlichen Lehrstühle genannten Terminen.

 

2. Rückgaberegelungen für Klausuren und Hausarbeiten:

  • Bis auf weiteres werden alle schriftlichen Prüfungsleistungen der Vorgerücktenübungen unmittelbar nach Abschluss der Korrektur der letzten Prüfungsleistung in einem einzigen Umschlag an die Studierenden versandt. Die Remonstrationsfristen für alle übersandten Arbeiten laufen in diesem Fall ab Erhalt dieser Sendung. Auf dahingehenden Wunsch werden diesen Studierenden die jeweiligen Prüfungsergebnisse von Seiten der Lehrstühle per E-Mail persönlich bekannt gegeben.
     
  • Studierende, die ihre jeweiligen Arbeiten früher haben möchten, können ihre bewertete schriftliche Prüfungsleistung jeweils unmittelbar nach der Korrektur zugesandt bekommen, wenn sie einen frankierten und adressierten Rückumschlag entweder bei der Abgabe der Arbeit in den für die Abgabe der Arbeit vorgesehenen Umschlag mit einfügen oder einen solchen Umschlag dem Lehrstuhl per Post zusenden bzw. durch Einwurf in einen Universitätsbriefkasten zukommen lassen. Der Lauf der Remonstrationsfrist beginnt in diesem Fall mit Erhalt der Prüfungsleistung durch die Studierenden, aber nicht vor dem virtuellen Besprechungstermin.