Deutsch für das Jurastudium

Recht kann nur in Sprache gefasst, nur durch Sprache vermittelt, erläutert und fortentwickelt werden; sie ist das einzige Werkzeug, das Juristen zur Verfügung steht, meinte (nicht nur) der Rechtstheoretiker Bernd Rüthers (1930-2023). Für ein erfolgreiches Jurastudium und in der Berufspraxis ist daher eine hohe Sprachkompetenz eine zentrale Voraussetzung, und im Studium ist eine klare Ausdrucksweise notenrelevant. Sprachliche Fehler und Unklarheiten können die Verständigung erheblich erschweren oder unmöglich machen und sogar rechtliche Konsequenzen haben. Eine Gesetzesauslegung beginnt mit der grammatischen Interpretation (vor den anderen der vier Auslegungsmethoden). Das grammatische Element betrifft die Bedeutung des Wortes im Sprachgebrauch und die Aussage im Satzgefüge. Daher ist die Kenntnis von grammatischem Basiswissen und die einwandfreie Sprachberherrschung für Juristen unerlässlich, besonders wenn sie in den klassischen Arbeitsfeldern der Rechtsberatung, vor Gericht, bei der Vertragsgestaltung oder der Gesetzgebung (Legistik) tätig sind oder sein werden.

Dieses linguistische Basiswissen sowie die Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten zu wichtigen grammatischen Themen der deutschen Sprache aufzufrischen, zu ergänzen oder zu vertiefen und dabei das persönliche Sprachgefühl zu festigen, bietet die Lehrveranstaltung “Deutsch für das Jurastudium”. Sie richtet sich besonders an Erst- bis Drittsemester, die sich im Gebrauch der deutschen Sprache nicht sicher fühlen, während der Schulzeit oder bereits im Studium (z. B. zu ersten Klausuren und Hausarbeiten) Rückmeldungen über Fehler in Grammatik, Ausdruck oder Zeichensetzung erhalten haben.

Die Übung bietet zwar keine systematische Einführung in das Schreiben juristischer Klausuren oder Hausarbeiten oder in das wissenschaftliche Arbeiten; hierzu empfiehlt sich die Teilnahme am Kurs "Wissenschaftliches Arbeiten im Jurastudium". Jedoch werden viele nützliche Hinweise zur korrekten sprachlichen Formulierung für schriftliche Arbeiten im Studium gegeben, meist ausgehend von der Allgemeinsprache hin zu Rechtstexten (z. B. Normen, Beteiligtenaussagen, Rechtsgutachten oder Argumentationen von Gerichten).

Die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme, u. a. durch die Bearbeitung der Übungen und die gelegentliche Einreichung von kurzen Aufgabentexten ist Teilnahmevoraussetzung. Die Veranstaltung ist fakultativ und nicht Teil des Pflichtbereichs, eine Leistungskontrolle bzw. Benotung findet nicht statt. Eine Bescheinigung über die Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 JAPO M-V kann daher hier nicht erworben werden. Die Übung ist (weitgehend) in Präsenz geplant. Die Aufgaben werden im Moodle-Kurs bereitgestellt und dort während der Veranstaltung bearbeitet und besprochen. Daher sollte ein internetfähiges Digitalgerät zur Verfügung stehen.

Hinweis zur Sprachregelung: Der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit wegen wird hier und auf den folgenden Seiten weitgehend die herkömmliche Sprachform des "Juristen" verwendet. Gemeint ist eine geschlechtsunspezifische Berufsbezeichnung. Es sind stets und ausdrücklich alle Geschlechter dieses Berufsbildes gemeint (vgl. auch Tröger 2021, S. 17 f.).