Deutsch für das Jurastudium
Recht kann nur in Sprache gefasst, nur durch Sprache vermittelt, erläutert und fortentwickelt werden; sie ist das einzige Werkzeug, das Juristen zur Verfügung steht, meinte (nicht nur) der Rechtstheoretiker Bernd Rüthers (1930-2023). Eine Gesetzesauslegung beginnt mit der grammatischen Interpretation (vor den anderen der vier Auslegungsmethoden). Das grammatische Element betrifft die Bedeutung des Wortes im Sprachgebrauch und die Aussage im Satzgefüge. Für ein erfolgreiches Jurastudium und in der Berufspraxis ist daher eine hohe Sprachkompetenz eine zentrale Voraussetzung, und im Studium ist eine klare Ausdrucksweise notenrelevant. Sprachliche Fehler und Unklarheiten können die Verständigung erheblich erschweren oder unmöglich machen und auch rechtliche Konsequenzen haben.
Um angesichts dieser Anforderungen die sprachlichen Fähigkeiten zu optimieren, bietet die Lehrveranstaltung "Deutsch für das Jurastudium" den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen zu wichtigen grammatischen Themen der deutschen Sprache aufzufrischen, zu ergänzen oder zu vertiefen und dabei das persönliche Sprachgefühl zu festigen. Die Übung richtet sich besonders an Erst- bis Drittsemester, die sich im Gebrauch der deutschen Sprache nicht sicher fühlen, während der Schulzeit oder im Studium (z. B. zu ersten Klausuren und Hausarbeiten) Rückmeldungen über Fehler in Grammatik, Ausdruck oder Zeichensetzung erhalten haben.
Die Übung bietet zwar keine systematische Einführung in das Schreiben juristischer Klausuren oder Hausarbeiten oder in das wissenschaftliche Arbeiten; hierzu empfiehlt sich die Teilnahme am Kurs "Wissenschaftliches Arbeiten im Jurastudium". Jedoch werden viele nützliche Hinweise zur korrekten sprachlichen Formulierung bei schriftlichen Arbeiten im Studium gegeben, ausgehend von der Allgemeinsprache hin zu Rechtstexten (z. B. Normen, Beteiligtenaussagen, Rechtsgutachten oder Argumentationen von Gerichten).
Die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme, u. a. durch die Bearbeitung der Übungen und die gelegentliche Einreichung von kurzen Übungstexten ist Teilnahmevoraussetzung. Die Veranstaltung ist fakultativ und nicht Teil des Pflichtbereichs, eine Leistungskontrolle bzw. Benotung findet nicht statt. Eine Bescheinigung über die Schlüsselqualifikationen im Jurastudium kann daher hier nicht erworben werden. Die Übung ist (weitgehend) in Präsenz geplant. Die Aufgaben werden teilweise im Moodle-Kurs bereitgestellt und dort während der Lehrveranstaltung bearbeitet und besprochen. Daher sollte ein internetfähiges Digitalgerät während der Veranstaltung zur Verfügung stehen.
Hinweis zur Sprachregelung: Der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit wegen wird hier und auf den folgenden Seiten weitgehend die herkömmliche Sprachform des "Juristen" verwendet. Gemeint ist eine geschlechtsunspezifische Berufsbezeichnung. Es sind stets und ausdrücklich alle Geschlechter dieses Berufsbildes gemeint (vgl. auch Tröger 2021, S. 17 f.).