"Deutsch für das Jurastudium": Gestaltung und Termine im Sommersemester 2023

Hier sollte kein Apostroph stehen. (Foto: T. Tröger)

Warum können Kommas (urspr.: Kommata) Leben retten und über Anklagebank oder Zeugenstand entscheiden? Warum können substantivierte Verben eine Täterschaft in Frage stellen? Heißt es "Schadensersatz" oder "Schadenersatz"? Wann setzt man einen Apostroph?

Solche und viele andere Fragen beantwortet die Lehrveranstaltung "Deutsch für das Jurastudium". Sie richtet sich vorwiegend an Erst- bis Drittsemester, die sich im Gebrauch der deutschen Sprache nicht sicher fühlen oder während der Schulzeit oder im Studium Rückmeldungen über Fehler in Grammatik, Ausdruck oder Zeichensetzung erhalten haben. Nach einführenden Erklärungen zu grammatischen Themen werden schriftliche Aufgaben zur Bearbeitung in Einzel- und Gruppenarbeit angeboten und besprochen.

Die Übung findet im Sommersemester 2023 an 12 Terminen weitgehend wöchentlich mittwochs, 16 bis 18 Uhr c.t. in SR 1.21 (ELP) statt und beginnt in der zweiten Vorlesungswoche, am 19.04.23. Für die Teilnahme ist ein Eintrag im Selbstbedienungsportal HIS zwischen dem 3. März und 12. April 2023 nötig. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Es wird gebeten, sich nur einzutragen, wenn genügend zeitliche Kapazität und die Bereitschaft zur Teilnahme an einer zusätzlichen fakultativen Veranstaltung über das gesamte Semester vorhanden ist. Mit der Teilnahmebestätigung im Laufe der ersten Vorlesungswoche erhalten die Teilnehmer den Einschreibeschlüssel zum Moodle-Kurs. Dort werden sukzessive Handout- und Übungsdokumente bereitgestellt, die während der Präsenzveranstaltung behandelt werden.