"Deutsch für das Jurastudium": Gestaltung und Termine im Sommersemester 2024

Hier sollte kein Apostroph stehen. (Foto: T. Tröger)

Warum können Kommas (urspr.: Kommata) Leben retten und über Anklagebank oder Zeugenstand entscheiden? Warum können substantivierte Verben eine Täterschaft in Frage stellen? Heißt es "Schadensersatz" oder "Schadenersatz"? Wann setzt man einen Apostroph? Welche Sprachform verwendet man für die indirekte Rede?

Solche und viele andere Fragen beantwortet die Lehrveranstaltung "Deutsch für das Jurastudium". Sie richtet sich vorwiegend an Erst- bis Drittsemester, die sich im Gebrauch der deutschen Sprache nicht sicher fühlen oder während der Schulzeit oder im Studium Rückmeldungen über Fehler in Grammatik, Ausdruck oder Zeichensetzung erhalten haben. Nach einführenden Erklärungen zu grammatischen Themen werden schriftliche Aufgaben zur Bearbeitung in Einzel- und Gruppenarbeit angeboten und diskutiert.

Die Übung findet im Sommersemester 2024 an 12 Terminen weitgehend wöchentlich donnerstags, 10 bis 12 Uhr c.t. in Präsenz in SR 1.21 (ELP) statt und beginnt in der zweiten Vorlesungswoche, am 18.04.24. Für die Teilnahme ist ein Eintrag im Selbstbedienungsportal HIS nötig. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Es wird gebeten, sich nur einzutragen, wenn genügend zeitliche Kapazität und die Bereitschaft zur Teilnahme an einer zusätzlichen fakultativen Veranstaltung über das gesamte Semester vorhanden ist. Selbsteinschreibung in den Moodle-Kurs zur Veranstaltung ist ab der ersten Vorlesungswoche möglich. Dort werden sukzessive Handout- und Übungsdokumente bereitgestellt, die während der Veranstaltung behandelt werden. Daher sollte ein internetfähiges Digitalgerät während der Veranstaltung zur Verfügung stehen.