"Deutsch für das Jurastudium": Gestaltung und Termine im Sommersemester 2025

Warum können Kommas (urspr.: Kommata, deutsch: "Beistriche") Leben retten und über Anklagebank oder Zeugenstand entscheiden? Warum können substantivierte Verben eine Täterschaft in Frage stellen? Heißt es "Schadensersatz" oder "Schadenersatz"? Wann setzt man einen Apostroph? Welche Sprachform verwendet man für die indirekte Rede, wenn man im Sachverhalt oder in der Argumentation fremde Aussagen wiedergeben will?
Solche und viele andere Fragen beantwortet die Lehrveranstaltung "Deutsch für das Jurastudium". Sie richtet sich vorwiegend an Erst- bis Drittsemester, die sich im Gebrauch der deutschen Sprache nicht sicher fühlen oder während der Schulzeit oder bereits im Studium Rückmeldungen über Fehler in Grammatik, Ausdruck oder Zeichensetzung erhalten haben. Nach einführenden Erklärungen zu grammatischen Themen werden während der Veranstaltung schriftliche Aufgaben zur Bearbeitung in Einzel- und Gruppenarbeit angeboten und diskutiert.
Wann? Wo? Wie? Der organisatorische Rahmen
Die Übung findet im Sommersemester 2025 an zehn Terminen weitgehend wöchentlich donnerstags, 14 bis 16 Uhr c.t. in Präsenz in SR 1.21 (ELP 1) statt und beginnt in der Woche nach Ostern, am 24.04.25. Für die Teilnahme ist ein Eintrag im Selbstbedienungsportal HIS nötig. Die Teilnehmerzahl ist (zunächst) auf 30 begrenzt. Es wird gebeten, sich nur einzutragen, wenn gewährleistet ist, dass genügend zeitliche Kapazität und die Bereitschaft zur Teilnahme an einer zusätzlichen fakultativen Veranstaltung über das gesamte Semester vorhanden ist. Im Moodle-Kurs werden sukzessive Handout- und Aufgabendokumente bereitgestellt, die während der Veranstaltung behandelt werden. Daher sollte ein internetfähiges Digitalgerät zur Verfügung stehen. Der Beginn der Selbsteinschreibung in den Moodle-Kurs ist für die Woche des Veranstaltungsbeginn geplant.