Examensklausurenkurs/Probeexamen


Examensklausurenkurs im Wintersemester 2025/26

Klausur 9-14 Uhr, HS Loe Rückgabe 16-18 Uhr, HS 1.22 ELP 1 Fach Verantwortlich
Sa, 18.10.25 12.11.25, 12-14 Uhr, HS 4 (ELP6) Öff. Recht Kischel
Sa, 25.10.25 14.11.25 Strafrecht Merkel
Sa, 01.11.25 21.11.25 Zivilrecht Habermeier
Sa, 08.11.25 28.11.25, 11 Uhr via Zoom Öff. Recht Wolff
Sa, 15.11.25 05.12.25 Zivilrecht Lorz
Sa, 22.11.25 12.12.25 Strafrecht Fahl
Sa, 29.11.25 19.12.25 Zivilrecht Schinkels
Sa, 06.12.25 09.01.26 Öff. Recht Classen
Sa, 13.12.25 16.01.26 Zivilrecht Schmitt
Sa, 10.01.26 30.01.26 Öff. Recht Buckler
Sa, 17.01.26 05.02.26 Zivilrecht Lorz

Heimklausuren

Ab sofort können die Klausuren des Examensklausurenkurses auch als Heimklausuren bearbeitet werden. Die Sachverhalte werden samstags, zwei Stunden nach Beginn der regulären Schreibzeit via Moodle zur Verfügung gestellt. Die Klausuren sind bis zum Beginn der folgenden Woche in Papierform am Lehrstuhl abzugeben. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitung als Heimklausur nicht dazu geeignet ist, etwaige Auflagenbescheinigungen zu erhalten.


Informationen zum Probeexamen 2026 I

Das Probeexamen wird vom 23.02. 03.03.26 geschrieben.

Anmeldungen sind über HIS 01.12.25 - 16.02.26. 

Beachten Sie, dass Ihre Platznummern nur zur 1. Klausur ausgehängt werden.
Bei späteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.

Probeexamen 2026/I

Klausur
9-14 Uhr, HS Loe
Rückgabe   Fach Verantwortlich

Mo, 23.02.26     Z I Prof. Habermeier
Di, 24.02.26     Z II Prof. Schlinker
Do, 26.02.26     Z III Prof. Beater
Fr, 27.02.26     Ö I Prof. Kischel
Mo, 02.03.26     Ö II Prof. Classen
Di, 03.03.26     S Prof. Harrendorf

Schriftliche Prüfung, Gesetzestexte und Hilfsmittel

Die Aufsichtsarbeiten werden unter den gleichen Bedingungen wie bei der Staatlichen Pflichtfachprüfung geschrieben. Die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten beträgt jeweils fünf Stunden.

Den Anweisungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten.

Als Hilfsmittel sind nur die in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums M-V vom 19. Juli 2011 (AmtsBl. M-V 2011 S. 470) aufgeführten zugelassen.

Während der Dauer der Klausurarbeiten darf der Raum nur mit Zustimmung der Aufsichtskräfte verlassen werden.

Die mitgeführten Hilfsmittel werden während der „Prüfung“ kontrolliert. Verstöße oder sonstige Unregelmäßigkeiten (Täuschung, Benutzung oder Mitsichführen nicht zulässiger oder mit unzulässigen Notizen versehenen Hilfsmittel) führen dazu, dass die angefertigte Klausurarbeit nicht zur Korrektur angenommen wird.

Die Teilnehmernummer ist auf jeder Seite der Klausurarbeit oben links anzugeben. Sie wird außerdem am Arbeitsplatz sichtbar angebracht.

Schreibzeug und Schreibpapier sind von den Teilnehmern mitzubringen.