Examensklausurenkurs/Probeexamen


Examensklausurenkurs im Sommersemester 2025

Heimklausuren

Ab sofort können die Klausuren des Examensklausurenkurses auch als Heimklausuren bearbeitet werden. Die Sachverhalte werden samstags, zwei Stunden nach Beginn der regulären Schreibzeit via Moodle zur Verfügung gestellt. Die Klausuren sind bis zum Beginn der folgenden Woche in Papierform am Lehrstuhl abzugeben. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitung als Heimklausur nicht dazu geeignet ist, etwaige Auflagenbescheinigungen zu erhalten.

Examensklausurenkurs Sommersemester 2025

Klausur 9-14, HS Loe Rückgabe 16-18, HS 1, ELP 6 Fach Verantwortlich
Sa, 12.04.25 09.05.25 Zivilrecht Schmitt
Sa, 26.04.25 16.05.25 Strafrecht Harrendorf
Sa, 03.05.25 23.05.25 Zivilrecht Habermeier
Sa, 10.05.25 02.06.25, 14 Uhr (digital) Öff. Recht Wolff
Sa, 17.05.25 13.06.25 Zivilrecht Schmitt
Sa, 24.05.25 23.06.25, 14 Uhr (digital) Öff. Recht Wolff
Sa, 31.05.25 27.06.25 Zivilrecht Schlinker
Sa, 07.06.25 04.07.25 Strafrecht Merkel
Sa, 21.06.25 11.07.25 Öff. Recht Schlacke
Sa, 28.06.25 18.07.25 Zivilrecht Schmitt
Sa, 05.07.25 24.07.25, 14 Uhr (digital) Öff. Recht Wolff

Informationen zum Probeexamen 2025 I

Das Probeexamen 2025/I wird vom 24.02.25. bis 04.03.25 geschrieben. Die Anmeldung läuft vom 01.11.24. bis zum 16.02.25 über HIS.

Beachten Sie, dass Ihre Platznummern nur zur 1. Klausur ausgehängt werden.
Bei späteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.

Probeexamen 2025/I

Klausur
9-14 Uhr, HS Loe
Rückgabe   Fach Verantwortlich

Mo, 24.02.25 27.03.25, 10-12 Uhr HS 1.22 (ELP 1) Z I Prof. Habermeier
Di, 25.02.25 25.03.25, 14-16 Uhr digital Z II Prof. Schlinker
Do, 27.02.25 03.04.25, 14-16 Uhr HS 1.22 (ELP 1) Z III Prof. Beater
Fr, 28.02.25 03.04.25, 16-18 Uhr HS 1.22 (ELP 1) Ö I Prof. Schlacke
Mo, 03.03.25 15.04.25, 16-18 Uhr HS Loe 70 Ö II Prof. Classen
Di, 04.03.25 08.04.25, 16-18 Uhr HS Loe 70 S Prof. Merkel

Schriftliche Prüfung, Gesetzestexte und Hilfsmittel

Die Aufsichtsarbeiten werden unter den gleichen Bedingungen wie bei der Staatlichen Pflichtfachprüfung geschrieben. Die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten beträgt jeweils fünf Stunden.

Den Anweisungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten.

Als Hilfsmittel sind nur die in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums M-V vom 19. Juli 2011 (AmtsBl. M-V 2011 S. 470) aufgeführten zugelassen.

Während der Dauer der Klausurarbeiten darf der Raum nur mit Zustimmung der Aufsichtskräfte verlassen werden.

Die mitgeführten Hilfsmittel werden während der „Prüfung“ kontrolliert. Verstöße oder sonstige Unregelmäßigkeiten (Täuschung, Benutzung oder Mitsichführen nicht zulässiger oder mit unzulässigen Notizen versehenen Hilfsmittel) führen dazu, dass die angefertigte Klausurarbeit nicht zur Korrektur angenommen wird.

Die Teilnehmernummer ist auf jeder Seite der Klausurarbeit oben links anzugeben. Sie wird außerdem am Arbeitsplatz sichtbar angebracht.

Schreibzeug und Schreibpapier sind von den Teilnehmern mitzubringen.