Examensklausurenkurs/Probeexamen


Examensklausurenkurs im Sommersemester 2024

Heimklausuren

Ab sofort können die Klausuren des Examensklausurenkurses auch als Heimklausuren bearbeitet werden. Die Sachverhalte werden samstags, zwei Stunden nach Beginn der regulären Schreibzeit via Moodle zur Verfügung gestellt. Die Klausuren sind bis zum Beginn der folgenden Woche in Papierform am Lehrstuhl abzugeben. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitung als Heimklausur nicht dazu geeignet ist, etwaige Auflagenbescheinigungen zu erhalten.

Examensklausurenkurs Sommersemester 2024

Klausur 9-14, HS Loe Rückgabe 16-18, HS 1, ELP 6 Fach Verantwortlich
Sa, 13.04.24 03.05.24 Zivilrecht Beater
Sa, 20.04.24 14.05.24, 18-20 Uhr, HS 1.22 ELP1 Strafrecht Harrendorf
Sa, 27.04.24 17.05.24 Zivilrecht Lorz
Sa, 04.05.24 04.06.24, 16-18 Uhr, HS Loe70 Öff. Recht Beyerbach
Sa, 11.05.24 07.06.24 Zivilrecht Schinkels
Sa, 18.05.24 19.06.24, 18-20 Uhr, HS 1.22 ELP 1 Öff. Recht Beyerbach
Sa, 01.06.24 21.06.24 Zivilrecht Habermeier
Sa, 08.06.24 28.06.24 Strafrecht Fahl
Sa, 15.06.24 05.07.24 Öff. Recht Beyerbach
Sa, 22.06.24 12.07.24 Zivilrecht Schlinker
Sa, 29.06.24 24.07.24 14-16 Uhr, HS 1.22 (ELP1) Öff. Recht Kischel

Informationen zum Probeexamen 2024 II

Das Probeexamen wird vom 29.08. - 06.09.24 geschrieben.

Die Anmeldung zum Probeexamen läuft vom 01.07.- 22.08.2024 über HIS. Nachmeldungen sind nicht möglich.

Beachten Sie, dass Ihre Platznummern nur zur 1. Klausur ausgehängt werden.
Bei späteren Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.

Klausur 9-14 Uhr, HS Loe Rückgabe   Fach Verantwortlich
Do, 29.08.24 11.10.24, 14-16 Uhr HS 1.22 (ELP 1) Z I Prof. Lorz
Fr, 30.08.24 01.10.24, 10-12 Uhr HS 1.22 (ELP 1) Z II Prof. Schinkels
Mo, 02.09.24 01.10.24, 15-17:30 Uhr HS 1.22 (ELP 1) Z III Prof. Beater
Di, 03.09.24 25.09.24, 16-18 Uhr HS 1.22 (ELP 1) Ö I Prof. Classen
Do, 05.09.24 29.09.24, 16-18 Uhr digital Ö II Prof. Beyerbach
Fr, 06.09.24 08.10.24, 16-18 Uhr HS 1.22 (ELP 1) S Prof. Harrendorf

Schriftliche Prüfung, Gesetzestexte und Hilfsmittel

Die Aufsichtsarbeiten werden unter den gleichen Bedingungen wie bei der Staatlichen Pflichtfachprüfung geschrieben. Die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten beträgt jeweils fünf Stunden.

Den Anweisungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten.

Als Hilfsmittel sind nur die in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums M-V vom 19. Juli 2011 (AmtsBl. M-V 2011 S. 470) aufgeführten zugelassen.

Während der Dauer der Klausurarbeiten darf der Raum nur mit Zustimmung der Aufsichtskräfte verlassen werden.

Die mitgeführten Hilfsmittel werden während der „Prüfung“ kontrolliert. Verstöße oder sonstige Unregelmäßigkeiten (Täuschung, Benutzung oder Mitsichführen nicht zulässiger oder mit unzulässigen Notizen versehenen Hilfsmittel) führen dazu, dass die angefertigte Klausurarbeit nicht zur Korrektur angenommen wird.

Die Teilnehmernummer ist auf jeder Seite der Klausurarbeit oben links anzugeben. Sie wird außerdem am Arbeitsplatz sichtbar angebracht.

Schreibzeug und Schreibpapier sind von den Teilnehmern mitzubringen.