Prüfungshinweise
Wichtiger Hinweis zur Angabe des Namens bei der Prüfungsanmeldung:
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass das Gesamtzeugnis über die Erste jur. Prüfung nicht bzw. nur verzögert ausgestellt werden konnte, weil der Name des Kandidaten auf dem Schwerpunktbereichszeugnis von dem Namen abwich, unter dem sich der Betreffende zur Ersten jur. Prüfung angemeldet hat (beispielsweise 2. Vornamen o. ä.). In diesem Fall muss das Schwerpunktbereichszeugnis neu ausgestellt werden, bevor das Endzeugnis über die Erste jur. Prüfung erstellt werden kann.
Es ist daher dringend darauf zu achten, dass die Anmeldung zu den beiden Prüfungsteilen der Ersten jur. Prüfung (Schwerpunktbereichsprüfung, Staatliche Pflichtfachprüfung) unter ein und demselben Namen erfolgt.
Das Schwerpunktbereichszeugnis wird in der Regel auf den Namen ausgestellt, unter dem der Studierende immatrikuliert ist. Sind diesbezüglich Änderungen veranlasst, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat oder das Zentrale Prüfungsamt.
Die Zweitausfertigung des Schwerpunktbereichszeugnisses wegen fehlerhafter Namensangabe ist kostenpflichtig.