Pflichtvorlesungen im Öffentl. Recht (Grundstudium, 1.-4. Sem.)

Grundrechte

Grundrechte

Umfang: 4 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 1./2. Sem.

Die für Studienanfänger konzipierte Vorlesung widmet sich den Grundrechten. Zunächst wird anhand eines Beispielfalles der dreigliedrige Standardaufbau der Grundrechtsprüfung (Schutzbereich, Eingriff, Schranken) erläutert. Anschließend folgt eine systematische Einordnung der verschiedenen Funktionen der Grundrechte (Abwehrrechte, Leistungsrechte etc.). In diesem Zusammenhang wird die Frage untersucht, wer Träger von Grundrechten sein kann und wen die Grundrechte verpflichten. Den Schwerpunkt bildet sodann die detaillierte Darstellung ausgewählter Grundrechte, beispielsweise der Berufsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit, anhand des standardisierten Prüfungsaufbaus. So werden die einzelnen Schutzbereiche definiert, typische Eingriffe in den jeweiligen Schutzbereich erläutert und die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen aufgezeigt. Die Ausführungen orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung und Literatur. Weiterer Schwerpunkt ist das Verfassungsprozessrecht. Besprochen werden die Verfassungsbeschwerde sowie die Normenkontrollen. Besonders problematische Prüfungspunkte werden dabei vertieft behandelt.

Staatsorganisationsrecht

Staatsorganisationsrecht

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 2./1. Sem.

Die für Studienanfänger konzipierte Vorlesung bildet zusammen mit der Vorlesung „Grundrechte“ den staatsrechtlichen Teil der Ausbildung im Öffentlichen Recht. Die Studierenden sollen Kenntnisse über die grundgesetzlich festgelegte Organisation und die Funktionsweisen der Bundesrepublik Deutschland bekommen.

Am Anfang werden die in Art. 20 GG verankerten Staatsstrukturprinzipien (Rechtsstaat, Demokratie, Sozialstaat, Bundesstaat, Republik) im Einzelnen erörtert. Dabei nimmt der Rechtsstaat, insbesondere mit seinen Kernelementen der Gewaltenteilung, des Vorrangs und des Vorbehalts des Gesetzes sowie des Verhältnismäßigkeitsprinzips, eine zentrale Stellung ein. Anschließend werden die verschiedenen Staatsorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident) beschrieben, wobei das Augenmerk auf Funktionen, Wahl und Zusammensetzung des jeweiligen Organs gerichtet ist. Außerdem fließt im Kontext des Bundestags/-rats eine eingehende Darstellung der in der Verfassung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren ein. Ein weiterer Abschnitt gibt Einblicke in das deutsche Wahlsystem sowie in die rechtliche Bedeutung und Stellung politischer Parteien in Deutschland.

Den Schluss bildet ein Überblick über die Verteilung der Gesetzgebungs- und der Verwaltungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Garantien zugunsten der Rechtsprechung.

Grundkurs Europarecht

Grundkurs Europarecht

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 3./4. Sem.

Die Vorlesung konzentriert sich im Wesentlichen auf den examensrelevanten Stoff. Dargestellt werden zunächst nach einführenden Bemerkungen zu Konstruktion, Rechtsnatur und Institutionen der EU, die Marktfreiheiten unter Betonung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der rechtlichen Konstruktion. Anschließend werden umfassend Rechtsquellen und Rechtsschutz behandelt. Auch auf das Verhältnis von Unionsrecht zu nationalem Recht wird eingegangen. Abschließend werden Organe und Rechtssetzungsmechanismen erläutert.

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Umfang: 4 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 3./2. Sem.

Die Vorlesung dient der Wiederholung, Vertiefung und Ergänzung des Staatsrechts, wie es im Grundkurs behandelt wurde. Zunächst werden Fragen des Staatsorganisationsrechts besprochen, sodann die Grundrechtsdogmatik. Insofern werden vor allem Fragen der allgemeinen Grundrechtsdogmatik – im Zusammenhang auch mit dem einfachen Recht – vertieft sowie die Grundrechte behandelt, die im Grundkurs nicht oder nur begrenzt behandelt werden konnten. Der Stoff wird vornehmlich anhand von Fällen behandelt.

Polizeirecht

Polizeirecht

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 4./3. Sem.

Die Vorlesung behandelt das Sicherheits- und Ordnungsrecht von Mecklenburg-Vorpommern (SOG). Sie gliedert sich in vier Teile. Der erste Teil betrifft die Aufgaben und Zuständigkeiten von Ordnungsbehörden und Polizei in der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§§ 1-11 SOG). Gegenstand des zweiten Teils sind die zur Aufgabenerfüllung eingeräumten Eingriffsbefugnisse (§§ 12-78 SOG). Der dritte Teil behandelt den Vollzug von Ordnungs- und Polizeiverfügungen (§§ 79-113 SOG), der vierte Fragen der Entschädigung und der Kostentragung (§§ 61, 72-77, 100 SOG). Die Vorlesung dient zugleich als Einführung in die Lösung polizeirechtlicher Fälle.

Kommunalrecht/ Verwaltungsorganisation

Kommunalrecht/ Verwaltungsorganisation

Umfang: 1 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 4./3. Sem.

Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse zur Staats- und Verwaltungsorganisation sowie zum Kommunalrecht. Sie gibt einen Überblick über Strukturen und Erscheinungsformen der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung auf Bundes- und Landesebene. Am Nebeneinander staatlicher und kommunaler Behörden werden die Beziehungen und Zuständigkeitsverteilungen zwischen den unterschiedlichen Akteuren erklärt. Veranschaulicht wird auch der für alle Bürger wichtige kommunale Behördenaufbau mit seinen Zuständigkeiten. Des Weiteren werden Grundbegriffe abgehandelt (Verwaltungsträger, Behördenbegriff, Organ).

Das Kommunalrecht im engeren Sinne schildert die Handelnden im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung auf den unterschiedlichen Ebenen (Gemeinden, Ämter, Landkreise, Zweckverbände) und ihre jeweiligen Befugnisse. Vermittelt werden auch Grundkenntnisse zum Recht der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden und Landkreise sowie zum kommunalen Abgabenrecht und zum kommunalen Abgabengesetz. Die theoretischen Darlegungen im Rahmen der Vorlesung werden durch praktische Fallgestaltungen im Dialog anschaulich gemacht. Dabei werden Rechtsschutzaspekte mit einbezogen.