Öffentlich-rechtliche Pflichtvorlesungen im Hauptstudium (ab 5. Sem.)
Bauplanungsrecht
Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 5./4. Sem.
In der Vorlesung werden die Grundzüge des Bauplanungsrechts behandelt. Der Schwerpunkt liegt auf den Bestimmungen über die Bauleitplanung (§§ 1 ff. BauGB) und den Regelungen über die Zulässigkeit von baulichen Anlagen nach §§ 29 ff. BauGB. Einbezogen in die Vorlesung werden die für die Falllösung im Baurecht notwendigen Bezüge zum Bauordnungsrecht.
Verwaltungsprozessrecht
Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 5./4. Sem.
Das Verwaltungsprozessrecht gehört nicht nur formal in seinen Grundzügen zum Pflichtstoff der Ersten juristischen Prüfung. Auch praktisch taucht es in fast allen stärker verwaltungsrechtlich ausgerichteten Examensklausuren auf.
Der Grund hierfür ist einfach: Anders als im Zivil- und im Strafrecht lassen sich im Öffentlichen Recht materielles und Verfahrensrecht kaum trennen: Überwiegend handelt die Verwaltung in Form von Verwaltungsakten, deren Schicksal ggf. in einem Prozess zu klären ist. Dementsprechend ist die Vorlesung weniger auf prozessuale Einzelheiten als vor allem darauf ausgerichtet, wie das materielle Recht im Verwaltungsprozess durchgesetzt wird. In Abhängigkeit von diesem sind nämlich verschiedene Klagearten einschlägig. Diese werden in den Voraussetzungen für Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage näher besprochen. Begleitende Fälle dienen zugleich einer Wiederholung und Vertiefung des jeweiligen materiellen Rechts.
Staatshaftungsrecht
Umfang: 1 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 5./4. Sem.
Die Vorlesung behandelt das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen, also die Einstandspflicht des Staates für Rechtseinbußen, die der Einzelne infolge der Ausübung öffentlicher Gewalt erleidet. Dieses Rechtsgebiet ist notorisch unübersichtlich. Dargestellt werden die diversen Anspruchsgrundlagen (Amtshaftung, Folgenbeseitigungsanspruch, Aufopferung, Ansprüche wegen Verletzung des Eigentums, öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse) und ihr Verhältnis zueinander.
Vertiefungskurs Staatsrecht
Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 4./5. Sem.
Die Vorlesung dient der Wiederholung, Vertiefung und Ergänzung des Staatsrechts, wie es im Grundkurs behandelt wurde. Zunächst werden Fragen des Staatsorganisationsrechts besprochen, sodann die Grundrechtsdogmatik. Insofern werden vor allem Fragen der allgemeinen Grundrechtsdogmatik – im Zusammenhang auch mit dem einfachen Recht – vertieft sowie die Grundrechte behandelt, die im Grundkurs nicht oder nur begrenzt behandelt werden konnten. Der Stoff wird vornehmlich anhand von Fällen behandelt.
Examenskurs Öffentliches Recht I und II
Umfang: je 4 SWS
Turnus: in jedem Semester
Zielgruppe: 7./8. Sem.
Der Examenskurs Öffentliches Recht ist Teil des universitären Angebots zur Examensvorbereitung. Der Kurs richtet sich an Studierende, die sämtliche Übungen für Fortgeschrittene erfolgreich absolviert haben. Anhand ausgewählter Klausurfälle, die den Schwierigkeitsgrad von Examensklausuren aufweisen, werde folgende Pflichtmaterien behandelt:
- im Examenskurs I (Wintersemester) das Staats- und Verfassungsrecht (Staatsorganisation, Staatsorgane, Staatsfunktionen einschließlich Finanzverfassungsrecht, Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte, Verfassungsprozessrecht), ferner wichtige Fragen aus dem Europarecht.
- im Examenskurs II (Sommersemester) die Pflichtmaterien aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, dem Besonderen Verwaltungsrecht (Polizei- und Ordnungsrecht, Bau- und Bauplanungsrecht, Kommunalrecht), dem Verwaltungsprozessrecht und dem Europarecht.
Der Examenskurs zielt einerseits auf eine fallorientierte und systematische Wissensvermittlung, andererseits auf die Einübung der Technik der Fallbearbeitung entsprechend den im Examen gestellten Anforderungen. Die Veranstaltung verlangt die Bereitschaft der Teilnehmer zu intensiver Mitarbeit.