Pflichtvorlesungen im Strafrecht (Grundstudium, 1.-4. Semester)

Grundkurs Strafrecht

Umfang: 3 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 2./1. Sem.

Die Veranstaltung will zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen des Strafrechts in der Gesellschaft, seine historischen und philosophischen Grundlagen und den Stellenwert verfassungsrechtlicher Vorgaben geben. Sodann erfolgt die Behandlung des vollendeten vorsätzlichen Delikts des Einzeltäters am Beispiel der Delikte gegen die Person. Beim Tatbestand werden zunächst die objektiven Voraussetzungen, auch unter dem Aspekt der objektiven Zurechnung, erarbeitet. Ausführungen zum Vorsatz einschließlich der Vorsatzformen sowie zu den Fällen der Abweichung des vorgestellten vom tatsächlichen Kausalverlauf schließen sich an. Sodann werden die Wirkgründe der Rechtfertigung und die wichtigsten Rechtfertigungsgründe ausführlich erläutert. Im Rahmen der Schuld geht es um Schuldfähigkeit und Unrechtseinsicht, aber auch um den Stellenwert des Schuldprinzips im Strafrechtssystem und in der Gesellschaft. Bei den Delikten gegen die Person werden die Beleidigungsdelikte (§§ 185, 186, 193), die Tötungsdelikte (§§ 211, 212, 216, 222), die Körperverletzungsdelikte (§§ 221, 223-231 einschl. ärztlicher Heileingriffe) sowie Freiheitsberaubung und Nötigung

(§§ 239, 240) behandelt. Ausführungen zur Unterlassung (einschl. §§ 138, 323c) schließen sich an. Hierzu gehören auch Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit in einer arbeitsteiligen Wirtschaft (Produkthaftung, Rückrufpflichten).

Aufbaukurs Strafrecht

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 3./2. Sem.

Der Aufbaukurs Strafrecht verknüpft Fragen des Allgemeinen Teils mit den wichtigsten Tatbeständen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte. Zugleich wird Behandeltes vertieft und erweitert. Die Veranstaltung beginnt mit den Eigentumsdelikten (§§ 242 ff. StGB) In diesem Zusammenhang wird auch der Versuch nebst Rücktritt vom Versuch behandelt. Auch die Erörterung von Täterschaft und Teilnahme (§§ 25-31 StGB) wird in diese Thematik integriert. Die Unterlassung, die schon im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten erörtert wurde, wird nochmals im Hinblick auf den Versuch aufgegriffen. Die Behandlung der §§ 249 f. schließt sich an. Die Veranstaltung endet mit einem Überblick über die Grundstrukturen der Vermögensdelikte.

Vertiefungskurs Strafrecht I

Umfang: 4 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 4./3. Sem.

Der Vertiefungskurs greift die Inhalte aus den ersten beiden Veranstaltungen wieder auf. Thematisch liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung bei den Eigentums- und Vermögensdelikten. Ferner werden die sog. Anschlussdelikte (§§ 257 ff. StGB) behandelt. Ein Grundanliegen besteht darin, an geeigneten Stellen die Verzahnung der zu erörternden Delikte mit den Lehren des Allgemeinen Teils deutlich zu machen.