Pflichtvorlesungen im Strafrecht (Hauptstudium, ab 5. Sem.)

Vertiefungskurs Strafrecht II

Vertiefungskurs Strafrecht II

Umfang: 2 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 5./4. Sem.

Mit der zweiten Vertiefungsvorlesung werden solche Fragen nochmals aufgegriffen, die für Systemverständnis und Erste juristische Prüfung besonders relevant sind. Zugleich wird der Stoff behandelt, der zur Abrundung des Prüfungswissens noch nötig ist und der bislang nicht erörtert wurde. Hierzu gehören neben einer Vertiefung der Delikte gegen die Person die Straftaten gegen den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich einschl. Hausfriedensbruch, Straftaten gegen die Staatsgewalt, Rechtspflege- und Aussagedelikte sowie die Amtsdelikte. Einen Schwerpunkt bilden die Urkundendelikte sowie die gemeingefährlichen Straftaten einschl. Brandstiftung, Straßenverkehrsdelikte, Vollrausch und unterlassene Hilfeleistung. In methodisch-didaktischer Hinsicht wird neben der abstrakten Wissensvermittlung im Rahmen der Vorlesung versucht, den Stoff anhand ausgesuchter Fälle zu vertiefen.

Strafprozessrecht

Strafprozessrecht

Umfang: 2 SWS
Turnus: i.d.R. im Sommersemester
Zielgruppe: 6./5. Sem.

Die Vorlesung bietet einen überblick über das examensrelevante Strafprozessrecht (Ziele und Gang des Strafverfahrens, Prozessvoraussetzungen, Gerichtsaufbau und Zuständigkeit, die Prozessbeteiligten, Beweismittelrecht, Zwangsmittel, Rechtsmittelverfahren, besondere Verfahrensarten).

Examenskurs Strafrecht I

Examenskurs Strafrecht I

Umfang: 3 SWS
Turnus: i. d. R. im Wintersemester
Zielgruppe: 7./8. Sem.

Der Examenskurs Strafrecht bietet eine kompakte, fallbezogene Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung. Im Examenskurs I liegen die Schwerpunkte des Besonderen Teils auf den Delikten gegen die Person und gegen die Allgemeinheit; Eigentums- und Vermögensdelikte sowie die Urkundenfälschung werden im Examenskurs II intensiver behandelt. Schwerpunkte aus dem Allgemeinen Teil werden deliktsbezogen erörtert. So werden die Schwerpunkte etwa auf den Rechtfertigungsgründen, Täterschaft und Teilnahme und Unterlassungsdelikten liegen.

Die Teilnehmer erhalten jeweils eine Woche vor der Veranstaltung eine Examensklausur zur Vorbereitung. In der Veranstaltung selbst wird zunächst ein kurzer wiederholender Überblick über die Probleme gegeben, die die Hauptschwierigkeit der Klausur ausmachten. Sodann wird die von den Studenten vorbereitete Examensklausur schulmäßig besprochen. In unregelmäßigen Abständen (etwa alle drei Wochen) erhalten die Studenten nach Durchführung der Veranstaltung eine Klausur, die in etwa drei Stunden zu bearbeiten ist. Diese Klausur wird in Kleingruppen durch Assistenten am Nachmittag besprochen. Dabei haben die Studenten insbesondere Gelegenheit, ihre Aufbauprobleme und Fehler im kleinen Kreis zu erörtern.

Der Examenskurs setzt intensive Mitarbeit der Studierenden voraus. So darf an den nachmittäglichen Klausurbesprechungen nur teilnehmen, wer die Klausur (abgabereif) schriftlich bearbeitet hat. Vor dem Hintergrund des Klausurexamens erfolgt eine stark fallbezogene Darstellung, die überwiegend anhand von Fällen mit Examensniveau durchgeführt wird. Dieses hohe Niveau fordert den Studierenden ganz erheblich. Daher dürfen nur solche Studierenden teilnehmen, die bereits alle Fortgeschrittenenübungen erfolgreich absolviert haben. Soweit dies zu Härten führt, weil etwa in der letzten noch fehlenden Übung bereits die Ferienhausarbeit abgegeben wurde, kann eine vorläufige Zulassung erfolgen.

Examenskurs Strafrecht II

Examenskurs Strafrecht II

Umfang: 3 SWS
Turnus: i. d. R. im Sommersemester
Zielgruppe: 8./7. Sem.

Der Examenskurs Strafrecht bietet eine kompakte, fallbezogene Vorbereitung auf die Staatliche Pflichtfachprüfung. Im Examenskurs I lagen die Schwerpunkte des Besonderen Teils auf den Delikten gegen die Person und gegen die Allgemeinheit. Im Allgemeinen Teil lagen die Schwerpunkte auf den Rechtfertigungsgründen, Täterschaft und Teilnahme und Unterlassungsdelikten. Im Examenskurs II werden die Eigentums- und Vermögensdelikte sowie die Urkundenfälschung intensiver behandelt. Schwerpunkte aus dem Allgemeinen Teil werden deliktsbezogen erörtert; hier wird es insbesondere um Versuche und Rücktritt gehen. Schließlich liegt ein erheblicher Akzent auf dem Strafprozessrecht, das in Gestalt sog. „prozessualer Zusatzfragen“ immer mehr Bedeutung auch in den Klausuren des Staatsexamens gewinnt. Die Teilnehmer erhalten jeweils eine Woche vor der Veranstaltung eine Examensklausur zur Vorbereitung. In der Veranstaltung selbst wird zunächst ein kurzer wiederholender Überblick über die Probleme gegeben, die die Hauptschwierigkeit der Klausur ausmachten. Sodann wird die von den Studenten vorbereitete Examensklausur schulmäßig besprochen. Der Examenskurs setzt intensive Mitarbeit der Studierenden voraus. Vor dem Hintergrund des Klausurexamens erfolgt eine stark fallbezogene Darstellung, die überwiegend anhand von Fällen mit Examensniveau durchgeführt wird. Dieses hohe Niveau fordert den Studierenden ganz erheblich. Daher dürfen nur solche Studierende teilnehmen, die bereits alle Fortgeschrittenenübungen erfolgreich absolviert haben. Soweit dies zu Härten führt, weil etwa in der letzten noch fehlenden Übung bereits die Ferienhausarbeit abgegeben wurde, kann eine vorläufige Zulassung erfolgen.