Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts

Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale)

Stellenausschreibung

Zum 1. Oktober 2025 ist am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Grundlagen des Rechts von Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale) eine Stelle als

studentische Hilfskraft (m/w/d)

im Umfang von zwölf Stunden pro Monat zu besetzen.
(Ende der Bewerbungsfrist: 21. Juli 2025)

Nähere Informationen finden Sie hier.

Seminarankündigung WS 2025/26

Im Wintersemester 2025/26 bietet Prof. Dr. Daniel Wolff
ein Seminar zum Thema

„Sondervotum - Kritik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“

Das Seminar richtet sich

  • im Bereich der Rechtswissenschaften (Staatsexamen) an Studierende des Schwerpunktbereichs 7 (Gesundheits- und Medizinrecht) sowie an

  • Studierende des B.A.-Studiengangs „Öffentliches Recht“.

Die Anmeldefrist beginnt am 1.07.2025 und endet am 16.07.2025. Die Anmeldung erfolgt per Mail an hohn@uni-greifswald.de. Folgende Angaben soll die Anmeldung beinhalten: Name, Vorname, Matrikelnummer, Telefonnummer sowie eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses. Ferner sollte die Erst- und Zweitpräferenz mit Blick auf die Themenwahl mitgeteilt werden.

Die Vorbesprechung zum Seminar findet am Montag, den 21.07.2025, um 8:30 Uhr via Zoom statt. Im Rahmen der Vorbesprechung werden die Themen erläutert und vergeben. B.A.-Studierende können sich aber auch später für ein Thema entscheiden.

Nähre Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Ernst-Lohmeyer-Platz 1
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 2175

ls-wolff@uni-greifswald.de


Aktuelles

„Zu viel Verwaltungsrecht?“ – Zwischen Regelungsdichte und Rückbau

09.07.2025

Mit einem rechts-, verwaltungs- und politikwissenschaftliche Perspektiven vereinenden Vortrag zum Thema „Zu viel Verwaltungsrecht?“ setzte Prof. Dr. Martin Burgi von der LMU München die Vortragsreihe „Zu viel Recht?“ am 9. Juli 2025 fort.

 „Verwaltungsrecht“ stand im Vortrag stellvertretend für den in der öffentlichen Diskussion dominierenden Begriff der „Bürokratie“, unter den Burgi, im Anschluss an Max Weber, sowohl die Implementierung staatlicher Rechtsregeln durch die Verwaltung als auch die Regeln selbst fasste. 

Der Referent machte deutlich, dass eine produktive Debatte über ein Zuviel an Bürokratie eine präzise Terminologie erfordert. So sei im Bürokratiekontext kein schlichter „Abbau“ im Sinne eines einfachen Reduzierens notwendig, sondern ein gezielter „Rückbau“, verstanden als gestalterische Anpassung und Modernisierung der Bürokratie.

Sodann wurden differenziert die Gegenstände („Was“) und die Begünstigten von Entbürokratisierungsbemühungen („Wer“) beleuchtet.  Durch den Rückbau hoheitlicher Aufgaben, materiellrechtlicher Vorgaben und Standards sowie von Verfahrensregeln könnten sowohl Grundrechtsträger als auch staatliche Stellen, allen voran die in ihrem Selbstverwaltungsrecht geschützten Kommunen, begünstigt werden.

Daran anknüpfend analysierte Burgi verschiedene in der Entbürokratisierungsdebatte thematisierte Maßnahmen. Kritisch zeigte er sich sowohl gegenüber sog. „1-in-1-out-Regeln“ als auch gegenüber „Checkstationen“, wie sie etwa der Zwischenbericht der Initiative für einen handlungsfähigen Staat vorschlägt. Sie verursachten zumeist mehr Aufwand als sie positive Rückbaueffekte erzielten. Potential hätten hingegen sog. Prüflabore, jedoch nur in ausgewählten Bereichen. Auch Anzeigepflichten und negative Schutznormen, die der Ausweitung von Klagebefugnissen entgegenwirkten, könnten zur Entlastung beitragen. Vor allem aber sei ein grundlegender Perspektivwechsel im Verwaltungsverfahren erforderlich: Statt von einem Grundmisstrauen auszugehen, sollte die Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich Vertrauen entgegenbringen – etwa durch das Einholen einer Eideserklärung anstelle weiterer Nachweise.

Um einen effizienten Bürokratierückbau zu ermöglichen, präsentierte Burgi abschließend ein Prüfraster: Zuerst gilt es danach zu klären, welchen konkreten Nutzen die Rückbaumaßnahme erwarten lässt und wie dieser im Verhältnis zum Nutzen der abzuschaffenden Regelung steht. Anschließend müssten mögliche Bürokratieverlagerungen auf nachgeordnete staatliche Ebenen erkannt und vermieden werden. Zuletzt dürfe der Bürokratierückbau nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehen.

Der Vortrag stellte eindrucksvoll unter Beweis, dass für einen gelingenden Bürokratierückbau keine einfachen Lösungen zur Verfügung stehen. Um diese komplexe Herausforderung bewältigen zu können, bedarf es vielmehr eines differenzierten Ansatzes. Mit anderen Worten: Einem „Zuviel“ an Bürokratie gilt es wohlüberlegt mit dem Skalpell, nicht grob mit der Kettensäge zu begegnen.