Studiengang Rechtswissenschaften - Fachbeschreibung, Zulassung, Einschreibung

Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald.

Das Studium kann zum Winter- und zum Sommersemester aufgenommen werden und unterliegt keiner Zulassungsbeschränkung.

Die nächstmögliche Einschreibung ist in der Zeit von 05.08.2024–27.09.2024 (Unterbrechung der Frist 24.08.2024–08.09.2024) möglich.

Studienziel

Das Recht stellt verbindliche Regeln für das menschliche Zusammenleben bereit. Diese haben den Anspruch, gerecht zu sein. Interesse am Recht setzt also Interesse an Gerechtigkeitsfragen voraus. Als Jurist*in muss man diese Regeln auslegen und anwenden. Das erfordert die Fähigkeit zu logischem und strukturiertem Denken sowie zu überzeugendem sprachlichen Ausdruck.

Zudem soll das Studium die Studierenden befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.


Berufsaussichten

Die Berufsaussichten sind für Jura-Absolventen in den nächsten Jahren hervorragend. Viele Juristen gehen demnächst in den Ruhestand – wenn Sie jetzt mit dem Jura-Studium beginnen, schließen Sie Ihre Ausbildung genau zum richtigen Zeitpunkt ab.


Kein anonymer Massenbetrieb

Die im Vergleich zu vielen anderen Universitäten überschaubare Zahl der Studierenden erlaubt eine persönliche Betreuung durch die Dozenten und den ungehinderten Zugang zur Literatur sowie zu den juristischen Datenbanken.

Die persönliche Betreuung statt des anonymen Massenbetriebes ist einer der wesentlichen Vorzüge des Studiums in Greifswald.

Sehr gute Studiensituation

Wie schon in Jahr 2020, erreicht der Studiengang Rechtswissenschaften auch im CHE-Ranking 2023 die Spitzengruppe. Die Jura-Studierenden zeigten sich in der Kategorie "Allgemeine Studiensituation" besonders mit der Studienorganisation und den Selbstlernplätzen zufrieden.


Didaktisch ausgerichtete Studienorganisation

Im auf zehn Semester angelegten Studium werden als Pflichtstoff die Kerngebiete des Privatrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts vermittelt. Außerdem ist ein Schwerpunktbereich zu wählen.

Im Privatrecht trägt dasLehrangebot zum sehr examensrelevanten besonderen Schuldrecht dessen Bedeutung bewusst in besonderer Weise Rechnung. Sie bietet dazu über eine Spanne von drei Semestern neben speziellen Veranstaltungen zum gesetzlichen Haftungs-/Schadensrecht und zum Vertragsrecht auch eine weitere Veranstaltung an, die den weiteren gesetzlichen Schuldverhältnissen und den damit verbundenen anspruchsvollen zivilrechtlichen Gesamtzusammenhängen einen umfangreichen Platz einräumt.

Im Öffentlichen Recht sichern im Staats- und im Verwaltungsrecht Vertiefungsveranstaltungen in der Mitte des Studiums dafür, dass zu Beginn des Studiums Erlerntes nicht bis zur Examensvorbereitung wieder in Vergessenheit gerät. Die Examenskurse gewährleisten in allen drei Rechtsgebieten eine umfassende Behandlung des examensrelevanten Stoffes, im Bürgerlichen Recht nicht zuletzt dadurch, dass der gesamte Kurs von einer Person gehalten wird.

Das Lehrangebot im Pflichtstoff sowie in den Schwerpunktbereichen wird ergänzt durch zusätzliche Lehr- und Lernangebote. Außerdem können fremdsprachliche sowie wirtschaftswissenschaftliche Zusatzqualifikationen erworben werden.


Schwerpunktbereiche

Ab 2024 können folgende Schwerpunktbereiche gewählt werden:

  1. Arbeit im internationalen Kontext
  2. Medien und Marktwirtschaft
  3. Kriminologie und Strafrechtspflege
  4. Europarecht
  5. Rechtsvergleichung
  6. Internationale und Alternative Streitbeilegung
  7. Gesundheits- und Medizinrecht
  8. Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrech

Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Studienablauf

In nachstehender Übersicht ist der Studienablauf mit Studienbeginn zum Winter- und Sommersemester abgebildet.

Ablauf des Studiums

Musterstudienplan

In nachstehender Übersicht finden Sie die Musterstudienpläne für den Studienbeginn im Winter- und im Sommersemester.

Musterstudienplan


Praktikum

Während des Studiums muss außerdem eine nicht von der Fakultät organisierte praktische Studienzeit von mindestens drei Monaten, davon in der Regel ein Monat in der Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtspflege, absolviert werden. Dies kann auch bei einer Station im Ausland geschehen.

Studienaufnahme

Die Einschreibung ist zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.

Studienabschluss

Der Studiengang Rechtswissenschaften wird mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und einer universitären Schwerpunktbereichprüfung (30%). Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den von der Justizverwaltung organisierten juristischen Vorbereitungsdienst. Die Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind in den §§ 3 bis 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) geregelt.

An das Studium schließt sich ein Vorbereitungsdienst (Refendariat) an, und mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt und das Recht auf Zulassung zur Anwaltschaft erworben.


Fachübergreifende Möglichkeiten

Über die juristische Ausbildung im engeren Sinne hinaus können weitere berufsqualifizierende Fähigkeiten erlernt und gefördert werden. Dazu zählt namentlich die Ausbildung in Fachsprachen (z. B. Englisch, Französisch, Russisch), der Umgang mit juristischen Datenbanken (z. B. Juris).

Die Verbindung von Rechts- und Staatswissenschaften in einer Fakultät gestattet vor allem die gründliche Einbeziehung volks- und betriebswirtschaftlicher Studien (BWL bzw. VWL). Die grundsätzlich mögliche Teilnahme an Veranstaltungen anderer Fakultäten trägt zur Vertiefung der Allgemeinbildung bei.

Studien- und Prüfungsordnungen

Die Studienordnung (SO) regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung den Ablauf des Studiums. Sie legt fest, welche Veranstaltungen in welchem Zeitrahmen belegt werden sollten.

Die Prüfungsordnung (PO) regelt die Modalitäten der Prüfungen, insbesondere die Prüfungsfristen, die Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen.

Studien- und Prüfungsordnungen


Vorbereitungsdienst (Refendariat)

Im Anschluss an die Erste juristische Prüfung werden die Absolventen auf Antrag als Referendare in den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendardienst) aufgenommen. Ihnen werden verschiedene Ausbildungsstationen zugewiesen.

Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, den Referendar mit den Aufgaben der Rechtspflege (einschließlich Anwaltstätigkeit) und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Anwendung und Gestaltung des Rechts und in die Rechtsberatung einzuführen.

Assessorexamen

Mit dem Bestehen der sich daran anschließenden zweiten Staatsprüfung (sogenanntes Assessorexamen) erlangt der auf diese Weise vorbereitete Jurist die Befähigung zum Richteramt (§ 5 Deutsches Richtergesetz).

Für die Absolventen steht jetzt die große Vielfalt sämtlicher juristischer Berufe offen; namentlich - um nur die wichtigsten Bereiche zu nennen – die Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsbeamter, Rechtsanwalt, Notar, als Angestellter oder freiberuflicher Berater von Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen sowie als Verbandsvertreter.


Zulassung, Einschreibung

Der Studiengang Rechtswissenschaften unterliegt an unserer Fakultät keiner Zulassungsbeschränkung. Der Studiengang ist zulassungsfrei (nc frei).

Bewerberinnen und Bewerbern unter Voraussetzung einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abitur) und unter Einhaltung der Immatrikulationsfristen ist der Studienplatz sicher (freie Einschreibung).


Ansprechpartner, Fachstudienberatung

Weitere Fragen beantwortet die Studienberaterin des Fachbereichs Rechtswissenschaften.

Ass. jur. Susanne Wischnewski

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht

Raum: B 22
Domstraße 20 b
17489 Greifswald
Tel: +49 3834 420 2125
susanne.wischnewskiuni-greifswaldde