Schwerpunktbereichs-Ausbildung

Reform der Schwerpunktausbildung

Ab Sommersemester 2024 wird das Schwerpunktbereichsstudium geändert.

Schwerpunktbereichs-Angebot

Die Fakultät bietet fünf Schwerpunktbereiche für Studierende ab dem 4. Semester an:

  1. Unternehmen und Arbeit
  2. Untehmen und Medien
  3. Kriminologie und Strafrechtspflege
  4. Europarecht/Rechtsvergleichung
  5. Gesundheits- und Medizinrecht
  6. Umwelt-, Energie- und Infrastrukturrecht
  7. Grundlagen des öffentlichen Rechts (auslaufend)

Lehrumfang der Schwerpunktbereiche

Das Schwerpunktbereichsstudium in Greifswald umfasst 16 SWS (14 SWS Vorlesungen, 2 SWS Seminar), findet während des 4. bis 8. Semesters statt und wird mit der studienbegleitenden (dreiteiligen) Universitären Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.

Ablauf des Schwerpunktbereichs

Im 4.- 6. Semester werden die Vorlesungen des gewählten Schwerpunktbereichs gehört.
Im 7. Semester präsentiert man im Rahmen eines Seminars die zuvor erstelle Studienarbeit.
Am Ende des 8. Semesters ist eine 5stündige Klausur zu schreiben.

Einfluss des Schwerpunktes auf die Endnote

Die Schwerpunktbereichsprüfung wiegt 30 % der Endnote der Ersten juristischen Prüfung.
70 % der Note der Ersten juristischen Prüfung werden durch das Ergebnis der Staatlichen Pflichtfachprüfung bestimmt.