Hinweis zu verbotenen Hilfsmitteln


Stand 15.05.2016

 

Vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung des Prüfungsausschusses aus wichtigen Gründen werden bei Aufsichtsarbeiten Computer, Notebooks, Netbooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartphones oder ähnliches elektronisches Gerät als verbotene Hilfsmittel eingestuft.

Bereits das Mitführen solcher Geräte in den Prüfungsraum führt zur Annahme eines Täuschungsversuchs.